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Screenshot: Land Niedersachsen

Beitrag vom Mittwoch, 25. August 2021

Neue Corona-Verordnung: Modell mit drei Warnstufen

Ab dem 25. August gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erläuterte in einer Pressekonferenz die Einzelheiten.
So setzt Niedersachsen auf ein neues Modell mit drei Warnstufen: gelb, orange und rot. Welche Warnstufe gilt, hängt von mehreren Faktoren ab: der Sieben-Tage-Inzidenz, der Anzahl der Covid-19-Patienten in Krankenhäusern sowie der Zahl der Patientinnen und Patienten auf Intensivstationen. Die erste Warnstufe eins gilt bei einer Inzidenz von 35 bis 100. Diese regelt das Szenario, wenn sechs bis neun Menschen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen in Krankenhäusern liegen oder maximal zwischen fünf und 10 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Auf die Einzelheiten für die Warnstufen zwei und drei hat sich der Niedersächsische Landtag noch nicht abschließend festgelegt, sagte Weil.
Aktuell befindet sich der Landkreis Aurich im grünen Bereich und somit in keiner Warnstufe.

Drei-G-Regel

Zudem wird die von Bund und Ländern beschlossene Drei-G-Regel umgesetzt. Diese Regel gilt unabhängig von Warnstufe oder Inzidenz in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen, bei Zusammenkünften, Veranstaltungen und Sitzungen bei mehr als 1.000 bis 5.000 Teilnehmern, bei Großveranstaltungen bei mehr als 5.000 bis 25.000 Personen sowie in Diskotheken und Clubs. Eine erweiterte Drei-G-Regel gilt überall dort, wo entweder die Warnstufe eins per Allgemeinverfügung oder aber eine mindestens fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 in den letzten sieben Tagen festgestellt worden ist. Dann haben in bestimmten Bereichen nur noch Menschen Zutritt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Dies betrifft die Innengastronomie, Beherbergungsbetriebe, körpernahe Dienstleistungen, Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich, Schwimmbäder sowie Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen ab 25 bis 1.000 Teilnehmern.

Abstand und Maske bleiben

Weiterhin gelten für alle Bürgerinnen und Bürger die bisherigen AHA+L-Regeln, das heißt Maske tragen in geschlossenen Räumen, Abstand halten, Lüften und für öffentliche Bereiche muss ein Hygienekonzept vorhanden sein.

Der Ministerpräsident betonte, dass Geimpfte und Genesene im Wesentlichen nicht mehr von Einschränkungen betroffen sein werden, mit Ausnahme der AHA-Regeln. Somit werde es für Ungeimpfte unbequemer und auch teurer, da ab 11. Oktober die Bürgertests kostenpflichtig werden, schloss Weil sein Statement zur neuen Corona-Verordnung.
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 22. September.

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