Beitrag vom Donnerstag, 19. Mai 2022
„Lüttje Dünen“ darf bebaut werden
Frei ist die Fläche vor der Norderneyer Reha-Klinik schon jetzt nicht. Noch bis Anfang nächsten Jahres steht hier ein Modulhaus, das die Deutsche Rentenversicherung Westfalen (DRV) im Zuge einer großen Sanierungsmaßnahme aufgebaut hatte, und seit einigen Wochen auch ein mobiler Funkmast der Deutsche Funkturm. Doch feste Gebäude durften auf diesem Grundstück mit dem Namen „Lüttje Dünen“, das die DRV vom Land Niedersachsen per Erbbaurechtsvertrag gepachtet hat, nicht entstehen, denn in dem für diesen Bereich geltenden Bebauungsplan 4B war diese Fläche bisher als private Grünfläche festgelegt. In einem Normenkontrollverfahren mit Verhandlung auf Norderney hat nun das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht diese Festsetzung gekippt und die Unwirksamkeit des Planes für dieses Grundstück festgestellt.
„Vor 20 Jahren hätte man das tatsächlich so machen können“, erläuterte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Sebastian Lenz in der Urteilsbegründung. Nachdem jedoch mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 51 im Jahr 2005 die besonders sensiblen Bereiche nördlich der Knyphausenstraße vom Onnen-Visser-Platz bis hoch zum Januskopf zur Bebauung freigegeben wurden, sei nicht nachvollziehbar, warum rund 15 Jahre später das letzte freie Grundstück jetzt noch als Grünfläche freigehalten werden müsse.
„Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen begrüßt das Urteil, da es rechtlich den Weg für eine mögliche Baumaßnahme auf dem Grundstück ebnet“, teilte dazu der DRV-Pressesprecher Jörg Grabenschröer auf Nachfrage mit. Zwar gebe es von Seiten des Klinikträgers derzeit noch keine konkreten Beschlüsse oder konkreten Baupläne. „Allerdings gibt es bei der DRV Westfalen erste Überlegungen, das Grundstück für eine modernisierte Badeabteilung unserer Klinik Norderney zu nutzen.“ Kombiniert werden könnte dies mit der Schaffung von Mitarbeiterwohnungen, so der Pressesprecher.
Verfasst von Dorothee Linke
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