Ein Baum auf dem ehemaligen Grundstück

Foto: Privat

Beitrag vom Samstag, 19. Februar 2022

Bürgerbegehren ist unzulässig

Am 28. Januar hatte die Bürgerinitiative „Kieken wi mol“ bei der Stadt Norderney ein Bürgerbegehren angezeigt mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zu dem geplanten Hotelneubau an der Weststrandstraße herbeizuführen. Zudem hatte die Initiative eine Vorabprüfung über die Zulässigkeit des Begehrens beantragt. Nach der erfolgten Prüfung durch die Stadt hat der Verwaltungsausschuss am 9. Februar über den Antrag entschieden und die Unzulässigkeit des Begehrens festgestellt, wie die Initiative in dieser Woche mitteilte.

Die Prüfung sei unter Beteiligung des Landkreises Aurich sowie des Niedersächsischen Städtetages „wertneutral und nicht zielorientiert“ durchgeführt worden, betonte Bürgermeister Frank Ulrichs am gestrigen Freitagvormittag zu Beginn eines Pressetermins, bei dem er gemeinsam mit seinem Stellvertreter Holger Reising und dem Leiter der Bürgerdienste Jürgen Vißer die vier wesentlichen Gründe für diese Entscheidung erläuterte.

„Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens scheitert bereits daran, dass Gegenstand eines Bürgerbegehrens nach den Vorgaben der Kommunalverfassung nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Kommune sein können, für die also die Vertretung, sprich der Rat zuständig ist“, so Ulrichs: „Die besagten Grundstücke, um die es hier geht, gehören aber gar nicht zum Vermögen der Stadt Norderney, sondern zum Vermögen der Stadtwerke.“ Für einen Verkauf der Grundstücke sei daher der Aufsichtsrat der Stadtwerke Norderney zuständig, der aber gegenüber dem Rat nicht weisungsgebunden sei.

Das Bürgerbegehren verfolge zudem ein gesetzwidriges Ziel, was eine weitere Unzulässigkeit darstelle, so der Bürgermeister weiter. Dies umfasse auch den Rechtsgrundsatz der Vertragstreue: „Wir haben mit dem Land Niedersachsen einen Grundstücksübertragungsvertrag im Jahr 2002 im Zuge der Kommunalisierung beschlossen. Die Stadtwerke haben sich dort verpflichtet, für das betreffende Grundstück in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen eine wertvolle Beplanung vorzunehmen und das Grundstück bestmöglich zu verwerten. Was die Antragsteller von uns verlangen ist, unsere Verpflichtungen, die wir damals eingegangen sind, nicht einzuhalten“, was einen Vertragsverstoß bedeuten würde, so der Bürgermeister.

Neben einer ungenauen Beschreibung des Standortes wurde in der Prüfung zudem die Begründung als „völlig unzureichend“ beanstandet. „Eine Begründung dient dazu, die Unterzeichner über den Sachverhalt sowie das Anliegen und die Argumente der Initiatoren aufzuklären und vor allem die Bürger zu einer sachlichen und inhaltlichen Auseinandersetzung zu dem Bürgerbegehren zu veranlassen“, so Ulrichs. „Hier ist es jedoch tatsächlich so, dass im Bürgerbegehren im Grunde viele Punkte, die entscheidungserheblich sind, gar nicht genannt wurden und die Begründung damit auch zur Täuschung der Bürgerschaft geeignet sind. Das ist sehr bedauerlich, das ist aber auch so gewollt gewesen“, ist der Bürgermeister überzeugt. So werde die komplexe Vertragslage mit dem Land Niedersachsen „wider besseres Wissen“ völlig verschwiegen: „Das ist eine Täuschung der Bürgerschaft, wenn ich den Bürgern nicht reinen Wein einschenke, sondern sie versuche, durch das Weglassen von Argumenten und durch falsche Argumente auf ein falsches Gleis zu locken. “

Den Vorwurf von Seiten der Initiative, die Stadt habe „allerlei Winkelzüge“ unternommen, um sich vor einer gesetzlichen Beratungspflicht gegenüber den Initiatoren zu drücken, wiesen die Vertreter der Stadt mit Nachdruck zurück. Die Stadt habe sich nach Eingang der Anzeige des Bürgerbehrens schriftlich bei den Initiatoren versichert, dass es sich nicht um einen Entwurf, sondern um die tatsächliche Anzeige handele. Da von der Stadt eine Vorabprüfung verlangt worden war, sei die darin formulierte Fragestellung zugleich bindend, so Reising: „Wenn ich nicht bis zum Schluss warte, sondern die Vorabentscheidung haben möchte, dann muss ich mich auch mit dem Gedanken befreunden, dass ich den Zeitraum der rechtlich möglichen Beratung zuspitze.“ Die Bürgerinitiative lässt sich nach eigenen Angaben inzwischen durch einen Rechtsanwalt beraten und prüft derzeit ihr weiteres Vorgehen.

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