Blick in die Langestraße Norderney

Foto: Linke

Beitrag vom Mittwoch, 26. Januar 2022

Bebauungsplan erhält Zustimmung

Der Norderneyer Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung dem Satzungsentwurf für den Bebauungsplan Nr. 2b „Innenstadt Mitte, Teil B“ mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt. Das betreffende Stadtgebiet, das sich von der Knyphausenstraße bis zur Gartenstraße sowie von der Winterstraße und vom Herrenpfad bis zur Bogen- und Winterstraße erstreckt, soll demnach künftig in verschiedene Sonderzonen unterteilt werden, wie der Planunterlage der Stadt Norderney zu entnehmen ist.

Neben Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Kur-, Heil- und Erholungszwecke soll es auch sogenannte Kur-, Heil- und Versorgungszonen geben, die insbesondere für Schank- und Speisewirtschaften weniger planerische Vorgaben vorsieht. So sollen in diesem Gebiet Schank- und Speisewirtschaften nicht nur ausnahmsweise, sondern allgemein zulässig sein.

Wie der Leiter des Bauamtes des Stadt Norderney Frank Meemken und Bürgermeister Frank Ulrichs im Rahmen der Sitzung erläuterten, sollen damit auch Bedenken der Freien Wähler Norderney (FWN) berücksichtigt werden, die eine planerische Sicherung der angesiedelten Schankwirtschaften insbesondere in der Winterstraße und Langestraße fordern, darunter auch der King´s Club oder die Haifischbar. „Dieses Gebiet zeichnet sich durch ein gesundes Nachtleben aus, das die Insel auch für junge Leute attraktiv macht“, hob FWN-Ratsherr Moroni deren Bedeutung hervor. Dieses Nachtleben verschwinde immer mehr. Die FWN hatten daher im Sommer vergangenen Jahres beantragt, für diesen Teilbereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Kur-, Erholungs-, Freizeit- und Erlebniszone festzulegen, und diesen Antrag auch in der letzten Ausschusssitzung wieder gestellt.

Der Antrag wurde zwar abgelehnt, der Ausschuss hatte jedoch den Alternativvorschlag der Stadt angenommen, den Bereich stattdessen als Versorgungszone auszuweisen. Dadurch werden die Voraussetzungen für die Gastronomen ebenfalls verbessert, für die zudem der Bestandsschutz gilt, so Meemken.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im vergangenen Herbst hatten auch mehrere Anlieger und Gewerbetreibende geäußert, dass ihnen diese Ausweitung der Versorgungszone nicht genug ist und dass sie weitergehende Regelungen wünschen, so Meemken weiter. Andererseits habe es auch Stellungnahmen von Bürgern gegeben, die bei der Einrichtung einer Versorgungszone eine Störung durch Lärm befürchteten. „Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen und in dem wir abwägen mussten“, erläuterte der Bauamtsleiter. Die Verwaltung teile die Auffassung der Freien Wähler und die Sorge um den Erhalt des Norderneyer Nachtlebens, betonte Ulrichs zum Ende der Diskussion.

Damit die Satzung in Kraft treten kann, muss sie noch durch den Verwaltungsausschuss und den Norderneyer Stadtrat beschlossen werden.

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