Beitrag vom Donnerstag, 14. November 2024
Zweckentfremdungssatzung: Die Entscheidung ist vertagt
Dass die Ratsfraktionen zu einer Neufassung der Zweckentfremdungssatzung teils entgegengesetzte Positionen vertreten, hatte sich bereits bei einer Sitzung des Bauausschusses im vergangenen September gezeigt (siehe unsere Ausgabe vom 19. September 2024). Im Nachgang hatte sich Bürgermeister Frank Ulrichs zuversichtlich gezeigt, eine gemeinsame Lösung in der Sache zu finden. Auf der Ratssitzung hätte die Satzung erneut auf der Tagesordnung stehen sollen, doch wie die Ratsvorsitzende Silvia Selinger-Hugen (CDU) gleich zu Beginn verkündete, hatte das Gremium im nichtöffentlichen Teil der Sitzung entschieden, sie auf die nächste Ratssitzung Anfang Dezember zu vertagen.7
„Wir haben uns in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Satzung befasst“, erläuterte der Bürgermeister: „Wir sind aber noch nicht an dem Punkt, an dem wir alle gemeinsam über eine neue Satzung abstimmen können. Insofern werden wir das Thema in drei Wochen wieder auf die Tagesordnung nehmen in der Hoffnung, dann auch eine vernünftige Entscheidung zu treffen, die auch die meisten von uns mittragen können.“
„Wir gehen davon aus, dass die vorliegende Zweckentfremdungssatzung vollkommen ausreichend ist“, ließ sich dazu Grünen-Ratsherr Stefan Wehlage eine Bemerkung nicht nehmen: „Wir sollten es endlich mal schaffen als Politik, die Arbeit unserer Verwaltung anzuerkennen.“
Zu viele Vorschläge der Stadtverwaltung seien mit viel Aufwand und finanziellen Mitteln auf den Weg gebracht und schließlich „in die Tonne gekloppt“ worden, so der Ratsherr und nannte als Beispiele die Baumschutzsatzung sowie die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für den Inselosten, das am Ende mehrheitlich abgelehnt worden war. „Wir haben jetzt mit sehr viel Aufwand, sehr viel Beratung und sehr viel Transparenz die Zweckentfremdungssatzung diskutiert“, so Wehlage: „Es wäre gut, wenn wir ein bisschen gezielter arbeiten würden, früher Transparenz schaffen, wo es hin gehen soll und nicht zu lange einfach für den Papierkorb arbeiten lassen.“ „Wenn Sie hier ein Statement abgeben, dann bleiben Sie auch bei der Wahrheit und stellen dar, dass Sie im Punkt der Zweckentfremdungssatzung nicht eine Meinung, sondern innerhalb der Fraktion unterschiedliche Meinungen vertreten“, erwiderte hierzu Ratsherr Axel Stange (SPD).
B-Plan „LUV“ angenommen
Für die Ratsmitglieder galt es jedoch während der fast exakt eine Stunde dauernden Sitzung noch weitere Beschlüsse zu treffen. So wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 „Hotel LUV Norderney“ mehrheitlich angenommen, sodass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauprojekt an der Weststrandstraße nun geschaffen sind. Parallel zu den bereits begonnenen Bauarbeiten auf dem Areal überprüft die Stadt Norderney derzeit mit den Bauherren Brune, inwieweit der Verkehr rund um das Hotel möglichst geringgehalten werden kann, so Bürgermeister Frank Ulrichs: „Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gab es Einwendungen, was die Gesamtzahl der zu schaffenden Einstellplätze angeht. Wir sind mit dem Landkreis übereingekommen, dass es Sinn macht, da nochmal drauf zu gucken.“ Zwar habe das Unternehmen ein Verkehrskonzept vorgelegt, um den Verkehr zu minimieren und dieses habe auch grundsätzlich ausgereicht, so der Bürgermeister: „Gleichwohl haben wir als Stadt Norderney ein Interesse daran, dass sich die Autofahrten und Vorfahrten gerade im Kurzentrum und um das Hotel herum in Grenzen halten.“ Daher werde nun konkret geklärt, wie der Verkehr rund um die Hotelzufahrt geregelt werden soll, „sodass das Hotel vernünftig bewirtschaftet werden kann, wir aber dort hinten kein Riesenverkehrsaufkommen haben und sich nicht die Autos gegenseitig im Weg stehen, zumal wir dort auch Mischverkehrsflächen mit Radfahrern und Fußgängern haben und einen spannenden Bereich, der auch eine hohe Aufenthaltsqualität haben soll und Autos da im Wege wären. Die Vorhabenträger zeigen sich aufgeschlossen zu schauen, wie man das vernünftig regeln kann.“
B-Pläne und Erhaltungssatzungen
Eine Mehrheit fanden auch die Beschlüsse zur Änderung der Erhaltungssatzungen Nr. 2 bis 11 sowie die Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „An der Mühle“, die für den Bau neuer Wohnhäuser im Mühlenquartier notwendig geworden war.
Verfasst von Dorothee Linke
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