Ölfilm im Norderneyer Hafen

Ein Ölunfall im Hafenbecken, August 2020: Einsätze, für die die Feuerwehr weder ausgerüstet noch zuständig ist. Foto: Freiwillige Feuerwehr Norderney

Beitrag vom Freitag, 23. Juli 2021

Zuständigkeiten nicht geklärt

Nachdem die Freiwillige Feuerwehr Norderney in den vergangenen Monaten mehrfach nach eigenen Angaben „hochmotiviert, aber nicht ausgerüstet“ zu Ölunfällen im Norderneyer Hafenbecken gerufen worden war, steht nun die Frage nach der Zuständigkeit in derartigen Einsätzen im Raum. „In der Vergangenheit hatte man diese Art von Einsätzen pflichtbewusst abgearbeitet und sich unter Feuerwehr, Behörden und Betrieben im Rahmen der Gefahrenabwehr gegenseitig unterstützt und geholfen“, so der Norderneyer Bürgermeister und oberste Dienstherr der Feuerwehr, Frank Ulrichs: Entsprechende Ausrüstung sei bei der Feuerwehr selbst noch nie vorhanden gewesen, da diese für solche Einsätze nicht zuständig sei: „Da sind sich alle einig.“
Der Landkreis Aurich verweist in diesem Fall auf die „Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts“ (ZustVO-Wasser): „Laut dieser ist das Land, also der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), für die Küstengewässer zuständig“, so Landkreis-Pressesprecher Rainer Müller-Gummels. Der NLWKN sieht wiederum den Landkreis in der Verantwortung, wie deren Pressesprecher Carsten Lippe auf Nachfrage erläuterte: „Der NLWKN ist für die Schadstoffunfallbekämpfung im Küstengewässer zuständig. Das Küstengewässer endet von See kommend an der Mittleren Tidehochwasser-Linie. Oberhalb dieser Linie ist grundsätzlich der betroffene Landkreis zuständig.“ Da die Abgrenzung, ob ein Hafen noch zum Küstengewässer gehört, im Einzelfall schwierig sein könne, sei seitens des Landes eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung geplant, um die künftige Zuständigkeit des NWKLN dann für verschiedene Häfen festzulegen, darunter auch Norderney. Im Zuge dieser Änderung sei zudem geplant, die vorhandene Ausrüstung in den Kommunen einer Überprüfung zu unterziehen und bei Bedarf mit Unterstützung des Landes zu ergänzen.

„Der Landkreis ist seit einiger Zeit darum bemüht, diese rechtliche durchaus anspruchsvolle und praktisch auch sehr wichtige Fragestellung zu klären oder klären zu lassen“, so der Norderneyer Bürgermeister: „Bis dahin hoffe ich stark, dass man entsprechende Schadensfälle, wie bisher auch, souverän in den Griff bekommt und sich gegenseitig zur Seite steht.“ Die Feuerwehr stehe einer Bekämpfung von Ölunfällen im Hafen im Rahmen der Amtshilfe aufgeschlossen gegenüber, sofern die entsprechend benötigte Ausrüstung vollumfänglich von der dann zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werde und die Einsatzkräfte gesichert und ohne Risiko tätig werden könnten. „Bis dahin wird man sich nicht weiterhin vor den Karren spannen lassen, weil andere sich nicht über die Zuständigkeit einig werden“, so Ulrichs.

Verfasst von Dorothee Linke

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