Ortschild der Stadt Norderney

Foto: Sina Reising

Beitrag vom Donnerstag, 27. März 2025

Zensus 2022: Einwände abgelehnt

Norderney wird künftig offiziell knapp achthundert Einwohner weniger zählen als bisher laut Einwohnermeldeamt angenommen. Wie Bürgermeister Frank Ulrichs auf Nachfrage mitteilte, wird das Landesamt für Statistik (LSN) die im Zensus 2022 errechnete Zahl von 5.367 Einwohnerinnen und Einwohnern nicht mehr anpassen. Zum Vergleich: Die Stadt zählte für den Stichzeitraum Juni 2022 mehr als 6.100 Bürgerinnen und Bürger.

Zwar stand der offizielle Festsetzungsbescheid Mitte März noch aus, doch hatte das LSN bereits Ende Januar die Einwendungen der Stadt Norderney vollständig abgelehnt. Das Amt sieht die verwendeten statistischen Berechnungsmethoden als verlässlich an, zudem liegen laut LSN keinerlei Erkenntnisse vor, dass diese für die Stadt Norderney nicht korrekt angewandt wurden.

„Selbstverständlich respektieren wir die Arbeit des Landesamtes für Statistik, das nach festen Vorgaben und hohen methodischen Standards arbeitet“, so Ulrichs: „Dennoch sehen wir als Stadtverwaltung erhebliche Diskrepanzen zwischen den Zensusergebnissen und unserer eigenen Einwohnerentwicklung. Wir erleben eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum, eine stabile bis wachsende Zahl von Haushalten und eine rege wirtschaftliche Dynamik.“ Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass die Bevölkerungszahlen im Großen und Ganzen authentisch sind, alleine aufgrund des „akribisch gepflegten“ Melderegisters, so Ulrichs weiter: „All das steht im Widerspruch zu dem vermeintlich starken Rückgang unserer Bevölkerung. Ich möchte gar nicht ausschließen, dass es negative Veränderungen gegeben haben könnte, vielleicht sogar im dreistelligen Bereich, nicht jedoch in diesen Größenordnungen wie vermeintlich festgestellt.“

Die Stadt sieht vor allem die angewandte Methodik mit Bedenken: „Der Zensus basiert nicht auf einer vollständigen Zählung, sondern auf Stichproben, Hochrechnungen und Verwaltungsdatenabgleichen. Dabei können insbesondere in Kommunen mit besonderen Strukturen wie Norderney erhebliche Ungenauigkeiten entstehen. Gerade für Inselgemeinden mit hohem Zweitwohnsitzanteil, zahlreichen Saisonkräften und besonderen Meldeverhältnissen ist das Verfahren möglicherweise nicht feinjustiert genug, um die Realität präzise abzubilden.“ Dies zeige sich auch im Vergleich, etwa mit Schul- und Kitaanmeldungen oder dem Rücklauf von Wahlbenachrichtigungen.

Ergebnis hat Auswirkungen

Wird die geringere Einwohnerzahl offiziell, muss die Stadt mit weniger Zuweisungszahlungen aus dem interkommunalen Finanzausgleich und gleichzeitig höheren Zahllasten rechnen. Darüber hinaus richtet sich bei der Kommunalwahl 2026 die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder nach der Einwohnerzahl zum Stichtag 30. Juni 2025, sodass der Rat voraussichtlich um zwei Ratsmitglieder schrumpfen wird.

Klage aussichtslos

„Letztlich ist das angewandte Verfahren des LSN über jede Kritik erhaben“, so Ulrichs abschließend: „Angesichts der Kernaussage der uns vorliegenden Antwort und der ernüchternden Erfahrungen vieler anderer Kommunen erscheint ein Rechtsstreit aussichtslos. Ich nutze die Gelegenheit aber gerne, nochmals mit Nachdruck an die individuellen Meldepflichten – seien es Einwohnerinnen und Einwohner oder befristete Arbeitskräfte – zu appellieren, da diese einen unmittelbaren Einfluss auf zukünftige Festsetzungen haben.“

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