Beitrag vom Donnerstag, 04. Juni 2026
Registrierung von Ferienwohnungen: „Datendrehscheibe“ gestartet
Wieviele Gästebetten werden auf Norderney vermietet? Wieviel Dauerwohnraum geht zugunsten von Ferienvermietung verloren? Und welches Verhältnis von Dauer- zu Ferienwohnungen hält die Insel im Gleichgewicht? Um diese Fragen kreisen die Wohnraumdebatten der Norderneyer Ratspolitik immer wieder. Doch weil kleinere Privatvermietungen nicht in den Statistiken auftauchen, fehlen für eine Antwort verlässliche Zahlen.
Das Problem betrifft nicht nur Norderney: In vielen europäischen Städten von Berlin bis Lissabon werden immer mehr Wohnungen nur noch kurzzeitig vermietet. Der Bevölkerung steht spürbar immer weniger Wohnraum zur Verfügung.
Die Europäische Union hat darauf reagiert und eine Verordnung erlassen, die nun in nationales Recht umgesetzt wird. Künftig sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Anbieter von Ferienwohnungen zu einer Registrierung ihrer Gästebetten zu verpflichten.
Gleichzeitig sollen Buchungsportale ihre Buchungsdaten gebündelt an eine zentrale Stelle übermitteln. Von dort können Landes- und Kommunalbehörden bei berechtigtem Bedarf Informationen abrufen, etwa um sich eine Übersicht über den Beherbergungsmarkt zu verschaffen oder um die Rechtmäßigkeit von Ferienwohnungen zu prüfen.
In Deutschland hat diese zentrale „Datendrehscheibe“ laut dem Bundeswirtschaftsministerium zum 20. Mai 2026 ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Online-Buchungsplattformen haben noch bis Ende Juni Zeit, ihre Anbindung an die neue Schnittstelle zu testen. Zudem müssen sie Daten für die Monate Juli und August erst am 1. September an die Bundesnetzagentur übermitteln.
Für Ferienwohnungsvermieter auf Norderney ändert sich damit vorerst nichts. Die Stadt Norderney hat gemeinsam mit anderen Kommunen ihr Interesse an den Buchungsdaten angekündigt; doch für die Registrierung der Unterkünfte soll es in Niedersachsen ein übergreifendes System geben, das längst nicht einsatzbereit ist. Zudem muss das Land erst noch die rechtlichen Grundlagen schaffen. Wie das Niedersächsische Wirtschaftsministerium dazu auf Nachfrage mitteilte, wird ein entsprechender Gesetzentwurf derzeit erarbeitet, zu dem die Kommunen im Laufe des Sommers Stellung nehmen können.
Für die praktische Umsetzung stehe das zuständige Fachreferat in Kontakt mit den Kommunalen Spitzenverbänden, „um eine gute und möglichst kostengünstige Lösung zu finden“, so ein Ministeriumssprecher.
Verfasst von Dorothee Linke
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