Kritik an neuen B-Plänen: Zu viel Dauerwohnraum angestrebt

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Beitrag vom Mittwoch, 24. Juni 2026

Kritik an neuen B-Plänen: Zu viel Dauerwohnraum angestrebt

Die Entwürfe der Bebauungspläne 2A und C „Innenstadt Mitte“ liegen derzeit öffentlich für Stellungnahmen aus der Bevölkerung aus. Zudem stellte das Bauamt der Stadt Norderney die Pläne im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vor. Knapp 20 Insulanerinnen und Insulaner verfolgten die Präsentation von Bauamtsmitarbeiter Frank Meemken in der Aula der Kooperativen Gesamtschule.

Der betreffende Innenstadtbereich reicht ab der Roon- und Halemstraße nach Süden bis zur Bülowallee und schließt somit die Poststraße, die östliche Friedrichstraße sowie Teile der Jann-Berghaus-Straße und der Kirchstraße mit ein. Die Neuaufstellung des Plans 2A war bereits im Jahr 2019 vor dem Hintergrund des Lebensraumkonzeptes und einer gefühlten touristischen Überlastung der Insel beschlossen worden.

Ziel der Planung ist laut Entwurf die „ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. (…) Weiterhin sollen die bestehenden Versorgungsstrukturen sowie die gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen auf der Insel gesichert werden.“
Die neuen B-Pläne sollen auch einem Verlust von Dauerwohnungen entgegenwirken. In beiden Entwürfen ist daher vorgesehen, dass in großen Teilen langfristig der Anteil der Dauerwohnungen gegenüber den Ferienwohnungen innerhalb bestimmter Gebiete überwiegen soll.

Dies jedoch traf in der anschließenden Diskussion auf deutliche Kritik aus der anwesenden Einwohnerschaft. Die Festschreibung gehe deutlich zulasten der wirtschaftlichen Interessen der Ferienwohnungsanbieter, so die Ansicht eines der Zuhörer. Das müsse stärker berücksichtigt werden. Zudem gebe es keine belastbare Datengrundlage, aus der hervorgehe, dass überhaupt ein derart hoher Bedarf an Dauerwohnraum bestehe.  Auch stellte er infrage, ob ein solches Ziel überhaupt erstrebenswert sei: „Angenommen wir haben irgendwann 51 Prozent Dauerwohnraum. Wo sollen die denn dann arbeiten?“

Meemken verwies als Antwort auf eine Erhebung aus dem Jahr 2024, für die die Zahl und die Nutzungsart der Wohnungen „grundstücksscharf“ ermittelt wurde. Darin zeige sich, dass es einen hohen Anteil an Zweit- und Ferienwohnungen gebe, einen immer kleiner werdenden Anteil an Dauerwohnungen „und teilweise gegenläufige Tendenzen dort, wo wir schon bestehende B-Pläne haben“, so Meemken. Auch sei Norderney per Gesetz als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt anerkannt und die Warteliste bei der Wohnungsgesellschaft sei lang. „Die Last der Schaffung privaten Wohnraums wird auf Norderney überwiegend auf die öffentliche Hand abgewälzt. (…) Wenn wir die Zulässigkeit von Ferienwohnungen nicht einschränken, entstehen Ferienwohnungen. Das ist so und das ist ein ganz normaler wirtschaftlicher Effekt.“

Die Planungsentwürfe können noch bis zum 17. Juli 2026 online auf der Webseite de
unter der Kategorie „Planungsbeteiligung“ eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen nimmt das Bauamt der Stadt schriftlich und mündlich entgegen.