Beitrag vom Freitag, 22. Januar 2021
Keuthen-Prozess: Beweise nicht ausreichend
An die Zustände und Missstände im ehemaligen Alten- und Pflegeheim „Inselfrieden“ mag sich sicher keiner mehr erinnern. Das ist jetzt über vier Jahre her und erst in dieser Woche endete ein Prozess gegen die Geschäftsführerin der APA GmbH und Betreiberin des Heims, Bettina Keuthen, vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Aurich. Die Anklagepunkte: Insolvenzverschleppung, Betrug und Untreue. Das Gericht lud dazu 17 Zeugen, darunter ehemalige Mitarbeiter, Angehörige, Polizei und den Insolvenzverwalter. Nach drei Verhandlungstagen sprach Richterin Sarah Buss das Urteil: Freispruch in allen drei Punkten.
Auf Nachfrage erklärte die Richterin, dass in Sachen Insolvenzverschleppung und Betrug auch die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt hätte, da die Vorwürfe der Beschuldigten nicht angelastet werden konnten. Gegen den Freispruch der Untreue habe die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung eingelegt. Tatvorwurf sei hier die Veruntreuung der Taschengelder der Bewohner. Da es seinerzeit bei der Bank keine eigenen Unterkonten für die Bewohner gegeben habe, sei deren Taschengeld auf dem allgemeinen Konto des Heimes gewesen. Durch die Vermischung der Gelder auf dem Konto sei es nicht klar zu belegen, ob Keuthen wissentlich die Bewohnergelder entnommen habe, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Im Mai 2016 wurden die Missstände im Heim öffentlich bekannt, worauf die APA die Insolvenz beantragte und vom Amtsgericht Aurich ein Insolvenzverwalter bestimmt wurde. Schritt für Schritt konnte der Lebenswohnsitz der Bewohner wieder in normale Bahnen gelenkt werden. Die Stadt kaufte das Heim zurück und mit der Sander Pflege übernahm ein neuer Betreiber das Haus. Im vergangenen Herbst konnten die Bewohner in den Neubau umziehen.
Verfasst von Sabine Sykora
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