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Beitrag vom Samstag, 14. August 2021

Inzidenz über 10: Ab Montag schärfere Kontaktregelungen

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Aurich am gestrigen Samstag den dritten Tag in Folge über dem Wert von 10 lag, gelten ab dem morgigen Montag die Regelungen für eine Inzidenz von 10 bis 35 per Niedersächsischer Coronaverordnung. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis am Samstagnachmittag bekanntgegeben.

Für den privaten Bereich gilt ab Montag, dass sich lediglich zehn Personen aus zehn Haushalten sowohl drinnen als auch an der frischen Luft treffen dürfen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Regelung nicht betroffen.

Urlaubsgäste müssen ab Montag bei Anreise und zweimal pro Urlaubswoche einen Corona-Schnelltest durchführen lassen. Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen.

Private Feiern in Räumlichkeiten der Gastronomie dürfen mit einer Anzahl von höchstens 100 Personen stattfinden. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen hierbei einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest einer zertifizierten Stelle nachweisen. Die Gastgeber haben für die Einhaltung der Vorschriften Sorge zu tragen.

Auf Wochenmärkten muss bei einer Inzidenz von mehr als 10 wieder ein Mund-Nase-Schutz, sowohl vom Personal, als auch von den Besuchern getragen werden.

Insbesondere in der Gastronomie müssen zudem Hygienekonzepte vorliegen und eine Kontaktdatenerfassung der Gäste erfolgen, so die Pressemitteilung des Landkreises. Das Ordnungsamt des Landkreises werde die Einhaltung der Corona-Vorschriften in den nächsten Wochen in allen betroffenen Bereichen verstärkt kontrollieren.

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