Hebammenversorgung wieder möglich

Foto: Dorothee Linke

Beitrag vom Freitag, 06. Januar 2023

Hebammenversorgung: Auf die Insel dank „Inselvertrag“

Nach dem Weggang der letzten praktizierenden Hebamme auf Norderney vor knapp zwei Jahren konnten Schwangere und werdende Eltern auf Norderney Hebammenleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse und Wochenbettbesuche lange gar nicht oder nur auf dem Festland wahrnehmen. Durch die lange Anfahrt und die zusätzlichen Kosten für die Fährüberfahrt war es für Hebammen vom Festland wirtschaftlich nicht machbar, die Frauen auf der Insel zu versorgen. Die Hebammenzentrale in Aurich hatte bereits in den vergangenen Jahren in Kreisausschüssen auf die mangelnde Versorgung auf den Ostfriesischen Inseln aufmerksam gemacht, die Stadt Norderney bot ihrerseits Unterstützung in der Sache an.

„Im Endeffekt haben wir die Lösung selbst in die Hand genommen“, berichtet Koordinatorin Stephanie Decker von der Hebammenzentrale auf Nachfrage des Norderneyer Morgen: Gemeinsam haben die Hebammen einen sogenannten Inselvertrag ausgearbeitet, den jede Hebamme mit der Krankenkasse schließen kann. Über diese „besondere Abrechnungsberechtigung“, wie es in der Vertragsvorlage heißt, können künftig die Fahrkarte für die Überfahrt, das Parkticket und auch Fahrtkosten zum Anleger abgerechnet werden. Zudem können die Hebammen eine Fahrtzeitpauschale für die Fährüberfahrt abrechnen, dessen Höhe sich nach der Zahl der gesetzlichen Versicherten berechnet, die die Hebamme jeweils am selben Tag betreut.

„Wir haben uns außerdem dazu verpflichtet, die Planung mehrerer Besuche auf einen Tag zu halten“, erläutert Decker.

Wer auf Norderney eine Versorgung durch eine Hebamme benötigt, erhält also künftig von der Hebamme, die die Betreuung übernimmt, einen solchen Vertrag ausgehändigt und muss sich diesen von der eigenen Krankenkasse genehmigen lassen. Auf Juist klappt das auch schon hervorragend, weiß Decker, auch auf Langeoog ist der neue Inselvertrag bereits gebraucht worden: „Die finanzielle Seite ist hier geklärt.“

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