Teilbereich der Jann-Berghaus-Straße

Foto: Archiv/Sykora

Beitrag vom Mittwoch, 26. Mai 2021

Fußgängerzone ist erst einmal vom Tisch

In den Jahren 2018 und 2019 wurde ein Abschnitt der Jann-Berghaus-Straße während der Sommersaison testweise zur Fußgängerzone ausgewiesen. Mithilfe von Schildern, Markierungen und großen Blumenkübeln wurde darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich der Autoverkehr weitgehend tabu ist. Lediglich der Liefer- und Fahrradverkehr durfte zu bestimmten Zeiten in die Straße einfahren. Nun ist das Thema erstmal wieder vom Tisch.

Jürgen Vißer, der Fachbereichsleiter Bürgerdienste der Stadt, erläuterte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr die Gründe: „Wir haben diese Situation zwei Jahre lang getestet, mit unterschiedlichen Beschilderungen und Möblierungen. Das war alles, was im Rahmen der sogenannten Experimentierklausel des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes möglich war.“

Das Fazit von einigen Anliegern und Bürgerinnen und Bürgern fiel seinerzeit ähnlich aus, wie aus den Gesprächen herauszuhören war. Die Art und Weise, wie die Stadt es umgesetzt habe, sei unzureichend. Mehr als diese Beschilderungen sind nicht möglich, so Vißer und: „Wenn etwas passieren muss, um die Leute zu motivieren, sich daran zu halten, muss baulich etwas getan werden. Und dann ist es dauerhaft.“ Das bedeutet auch, dass viel Geld investiert werden müsse, aber dann sei dem auch Rechnung zu tragen und man müsse sagen: „Das will ich jetzt“.

Im Arbeitskreis Verkehr ist man zum Ergebnis gekommen: „Das sind Inselprojekte, wo wir nicht wissen, ob die ins Gesamtkonzept nachher passen“, so der Fachbereichsleiter und bezog sich auf das Vorhaben des geplanten Verkehrskonzeptes, das mithilfe eines Fachplaners erstellt werden soll. Der Arbeitskreis sei sich einig, das endgültige Ergebnis abzuwarten, es sei sonst zu befürchten, dass eine Umwidmung der Straße in eine Fußgängerzone nicht mehr ins Gesamtkonzept passe.