Beitrag vom Samstag, 05. Juni 2021
Corona-Verordnung angepasst
Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung zum 4. Juni angepasst. Demnach gilt auch für Besucher von Diskotheken,Clubs und Bars die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, solange sie keinen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot nicht einhalten können. Zudem muss für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 35 die Wiederbelegungssperre beachtet werden, die besagt, dass erst am nächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses die Wohnung andere Mieter vermietet werden darf. Somit entfällt im Landkreis Aurich die Wiederbelegungssperre ab sofort, da die Inzidenz derzeit stabil unter 35 liegt.
Verfasst von Dorothee Linke
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