Beitrag vom Freitag, 20. Mai 2022
Bürgerinitiative „Kieken wi mol“: Begehren laut Gericht unzulässig
Ende Januar 2022 hatte die Bürgerinitiative „Kieken wi mol“ bei der Stadt Norderney ein Bürgerbegehren angezeigt mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zu einem geplanten Hotelneubau an der Weststrandstraße herbeizuführen. Wenig später stellte der Verwaltungsausschuss der Stadt die Unzulässigkeit des Begehrens fest (siehe unsere Ausgabe vom 19.02.2022). Die Initiative wandte sich daraufhin an das Verwaltungsgericht Oldenburg, um eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erwirken und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens prüfen zu lassen – ohne Erfolg, wie Bürgermeister Frank Ulrichs am gestrigen Donnerstag mitteilte.
„In dem von der Bürgerinitiative gegen die Stadt Norderney geführten Verfahren wegen Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Oldenburg den Antrag der Bürgerinitiative auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Beschluss vom 13. Mai 2022 abgelehnt“, so Ulrichs: „In seiner Urteilsbegründung ist das Gericht den Argumenten der Stadt Norderney gefolgt und hat entschieden, dass sowohl der Hauptantrag als auch sämtliche Hilfsanträge der Bürgerinitiative unzulässig und überdies unbegründet sind.“
Zum einen hätte nicht die Initiative „Kieken wi mol“, sondern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner Gunda Behr, Anke Dröst und Bernd Geismann das Gerichtsverfahren führen müssen, da „Kieken wi mol“ in der Anzeige des Begehrens gar nicht erwähnt worden ist, führte Ulrichs aus. Dieser Fehler führe zugleich auch dazu, dass der Antrag der Bürgerinitiative unbegründet sei. „Darüber hinaus ist das angestrebte Bürgerbegehren nach Einschätzung des Gerichts inhaltlich unzulässig, weil es ein gesetzeswidriges Ziel verfolgt“, so Ulrichs weiter: „Denn die von der Bürgerinitiative beabsichtigte Verhinderung der Veräußerung des Hotelgrundstücks an der Weststrandstraße zielt auf einen Bruch derjenigen vertraglichen Vereinbarungen ab, in welchen die Stadt Norderney sich seinerzeit gegenüber dem Land Niedersachsen zur Veräußerung des Hotelgrundstücks verpflichtet hatte.“
Kurzfristige Unterzeichnung möglich
Damit ist nun der Weg frei für die Unterzeichnung der Verträge zum Verkauf des Grundstücks, wenn die Initiative nicht innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegt. Diese berät sich derzeit untereinander und mit ihrem Anwalt, teilte Mitinitiatorin Gunda Behr dazu mit. Laut Ulrichs liegen sowohl der Grundstückskaufvertrag als auch der städtebauliche Vertrag unterschriftsreif vor und könnten kurzfristig unterzeichnet werden. Parallel werde die Stadt den Bauherrn bitten, das Projekt jetzt zeitnah öffentlich vorzustellen.
Verfasst von Dorothee Linke
Abgelegt unter
Nächster Artikel
21. Mai 2022
Vorheriger Artikel
Photovoltaikanlage in Brand geraten
20. Mai 2022