B-Plan „Am Fischerhafen“ hält vor Gericht nicht stand

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Beitrag vom Donnerstag, 21. November 2024

B-Plan „Am Fischerhafen“ hält vor Gericht nicht stand

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan
Nr. 12 „Am Fischerhafen“ für unwirksam erklärt. Die Richter des Ersten Senats unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Sebastian Lenz bestätigten mit ihrer Entscheidung die Auffassung dreier Hauseigentümer, dass der Plan „die Bebaubarkeit der Grundstücke zu stark einschränke und abweichend vom Bestand reglementiere“, wie Frank Meemken aus dem Bauamt der Stadt Norderney auf Nachfrage bestätigte. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplanes Ende 2021 befanden sich Teile der dortigen Wohnhäuser plötzlich außerhalb der ausgewiesenen Baufenster. Mit den neuen Festsetzungen würden die baulichen Anlagen in vielen Fällen ‚auf Bestand‘ gesetzt, so Meemken: „Hierfür hat das Gericht keine stichhaltige städtebauliche Begründung gesehen, die diesen Eingriff ins Eigentum rechtfertigen würde.“ Rechtskräftig ist das Urteil aktuell noch nicht – die Entscheidung muss erst noch zugestellt werden und daran schließt sich noch eine Frist an.
Mit der Unwirksamkeit des aktuellen Planes fällt das Gebiet aber wieder auf den ursprünglichen B-Plan zurück, der es als „Allgemeines Wohngebiet“ ausweist. Trotzdem habe die Gerichtsentscheidung der Stadt weitergeholfen, denn formale Aspekte oder Verfahrensfehler hatte das Gericht nicht zu beanstanden, merkte Meemken an. Zudem seien mehrere Festsetzungen, die die Stadt auch in anderen Plänen anwende, bestätigt worden. „Die grundsätzliche Plankonzeption wurde auch nicht in Frage gestellt, so dass wir jetzt – schlauer als vorher – den Plan im ergänzenden Verfahren heilen können”, so Meemken.