Beitrag vom Montag, 07. Juni 2021
Zweckentfremdung: Stadtrat ändert Satzung
Die Mitglieder des Stadtrats stimmten in der letzten Ratssitzung mehrheitlich für die Änderung der Zweckentfremdungssatzung. Der Grund für den Änderungsbeschluss ist eine Anpassung an geltendes Recht, auf das die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zuvor aufmerksam gemacht hatte.
Die Satzungsänderung sieht nun vor, dass eine Zweckentfremdung dann vorliegt, wenn ausgewiesener Wohnraum als Ferienwohnung genutzt wird, erläuterte Bürgermeister Frank Ulrichs den Beschluss auf Nachfrage. Somit gilt jede Vermietung zu Beherbergungszwecken nun als Zweckentfremdung. Zuvor erlaubte die Satzung eine Befristung auf acht Wochen.
Die Satzung besteht seit 2019 und gilt als Instrument zur Abwendung des drohenden Wohnraummangels für die Norderneyer Bevölkerung. Sie gewährt der Gemeinde das Recht, eine zweckentfremdete Immobilie betreten zu dürfen und sorgt dafür, dass für Eigentümer, Hausverwalter und deren Beschäftigte eine Auskunftspflicht besteht. Zudem kann die Stadt anordnen den Wohnraum wieder herzustellen. Die Satzung richtet sich weiterhin nicht nur gegen die Eigentümer von zweckentfremdeten Immobilien, sondern auch gegen Vermietservices und Internetportale, die diese Wohnungen anbieten oder dafür werben.
Verfasst von Anja Pape
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