Weniger Aufwand als befürchtet

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Beitrag vom Dienstag, 14. April 2026

Weniger Aufwand als befürchtet

Deutlich mehr Bearbeitungsaufwand hatten die Standesämter durch die Umsetzung der Namensrechtsreform erwartet, die zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten war. Diese sah zum einen Neu-
regelungen etwa bei der Bildung von Doppelnamen oder bei der Namensgebung von Scheidungs- und Adoptionskindern vor. Zum anderen brachte sie ostfriesische Namenstradition zurück.

Knapp ein Jahr später zieht das Norderneyer Standesamt eine gemischte Bilanz. „Es ist zum Glück nicht so viel wie befürchtet, doch manche Fälle haben es trotzdem in sich, denn die Rechtsnormen haben oft einen großen Auslegungsspielraum und wenn die Tatbestände dazu noch sehr speziell sind, kann sich so eine Prüfung auch mal etwas in die Länge ziehen“, berichtet Jule Heinen, Leiterin des Norderneyer Standesamtes.

Mehr als erwartet gab es Anfragen von Erwachsenen, die ihren Geburtsnamen neu festlegen möchten: „Sei es die Rückbenennung, nachdem man den Namen eines Stiefelternteils erworben hatte oder dass das Verhältnis zu dem namensgebenden Elternteil zerstritten oder gänzlich eingestellt ist. Vorher mussten wir immer auf die öffentlich-rechtliche Namensänderung verweisen. Das hat natürlich abgeschreckt, da die Kosten hierfür viel höher sind und auch der Antrag viel mehr Bürokratie verlangt hat. Das hat auch einen emotionalen Aspekt und es ist gut, dass es nun bessere Möglichkeiten gibt.“
„Ab und zu“ wird darüber hinaus auch ein gemeinsamer Doppelname als Ehename oder für das Kind bestimmt, so Heinen. Nur drei Anfragen gab es hingegen von Menschen, die ihren Namen wieder nach ostfriesischer Tradition führen wollen.