Strandniveau an der Weißen Düne

Foto: Linke

Beitrag vom Freitag, 04. April 2025

Weiße Düne und Oase: Bauausschuss stimmt B-Plänen zu

Starke Sandverluste erschweren seit einigen Jahren den Saisonbetrieb am Strandbereich Weiße Düne. Die Strandaufbauten waren dort nur auf der Holzplattform erlaubt, die aber über die Wintermonate wiederholt vollständig freigespült wurde. Im vergangenen Sommer durfte das Staatsbad dank einer Ausnahmegenehmigung die Container am Dünenrand platzieren.

Damit das Unternehmen künftig flexibler auf Sandverluste reagieren kann, hatte die Stadt Norderney für den Strandbereich Weiße Düne sowie für den Oasestrand die Aufstellung von Bebauungsplänen auf den Weg gebracht, die dem Staatsbad einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen es die Strandaufbauten frei platzieren kann. In seiner Sitzung am vergangenen Dienstag stimmte der Norderneyer Bauausschuss mit großer Mehrheit für die vorgestellten Entwürfe.

Das Staatsbad soll demnach künftig jeweils in der Zeit vom 16. April bis zum 14. September an der Weißen Düne maximal 350 Quadratmeter, an der Oase maximal 650 Quadratmeter überbauen dürfen. Erlaubt sind neben Sanitäreinrichtungen, der Strandaufsicht und dem Sanitätsraum auch ein Kiosk, die Strandsauna und ein Massagebereich, die Strandkorbvermietung sowie Abstell- und Lagerräume. Strandkörbe werden nicht gesondert genannt, da es sich bei ihnen nicht um bauliche Anlagen handelt.

Schlafstrandkörbe und Erdkabel

Schlafstrandkörbe hingegen brauchen eine Erlaubnis, weshalb auch sie in den B-Plänen erwähnt werden. Bis zu zehn Schlafstrandkörbe auf Holzstegen mit einer Grundfläche bis 16 Quadratmeter pro Korb sind darin jeweils vorgesehen. Aktuell besitzt das Staatsbad eine Genehmigung, jeweils sechs Schlafstrandkörbe aufzustellen. Sollte es die Zahl erhöhen wollen, bräuchte es trotz der Festsetzung im Bebauungsplan auch weiterhin eine Genehmigung der Nationalparkverwaltung, erläuterte die Leiterin des Norderneyer Bauamtes, Claudia Ziehm.
Da unter den Strandbereichen an der Oase seit einigen Jahren Erdkabelleitungen zur Anbindung der Offshore-Windparks vor der Küste liegen, wird die Stadt den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und Tennet entlang der Kabelverläufe ein Leitungsrecht einräumen. Es handelt sich dabei laut Ziehm um Arbeits- und Schutzstreifen: „Dort können Strandkörbe stehen, aber wenn Tennet oder Amprion dort dranmüssen, dann müssen sie da jederzeit entfernt werden können.“

Nachdem der Bauausschuss den neuen B-Plänen nun grünes Licht gegeben hat, steht nur noch eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses aus und am 8. Juli muss der Rat abschließend zustimmen.
Die vollständigen B-Pläne können im Online-Ratsinformationssystem auf der Webseite http://www.stadt-norderney.de eingesehen werden.

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