Beitrag vom Sonntag, 18. April 2021
Verordnung verlängert
Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung bis einschließlich zum 9. Mai verlängert. Damit bleiben die bisherigen Regelungen weitgehend auch in Kraft.
Eine Änderung gibt es jedoch bei der Testpflicht, etwa für die körpernahen Dienstleistungen wie den Friseurbesuch oder den Besuch im Seniorenheim: Ab dem morgigen Montag können Menschen, die bereits ihre Zweitimpfung gegen das Covid-19-Virus erhalten haben, statt eines negativen Testergebnisses auch eine entsprechende Impfdokumentation vorlegen, sobald ihre Zweitimpfung mehr als 14 Tage her ist.
Verfasst von Dorothee Linke
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