Beitrag vom Samstag, 24. Februar 2024
„Verity“: Bergung wird vorbereitet
Seit der Kollision zweier Frachtschiffe zwölf Seemeilen südwestlich der Insel Helgoland liegt das Wrack der „Verity“ rund 30 Meter tief auf dem Grund der Nordsee. Wie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes mitteilte, ist nun die Behörde mit der Vorbereitung für die Bergung des Wracks betraut, nachdem der Schiffseigner im vergangenen Dezember erklärt hatte, dass er das Wrack nicht bergen und auch keine Maßnahmen zur Bergung des Treibstoffes durchführen werde.
„Der Eigner hat sich auf die Internationale Haftungsbeschränkung des Londoner Haftungsbeschränkungsübereinkommens berufen, wonach er seine Haftung auf eine bestimmte Höchstsumme, in diesem Fall in Höhe von 2,3 Millionen Euro, begrenzen kann“, teilte dazu eine Pressesprecherin der Behörde auf Nachfrage mit: „Bis zu dieser Höchstsumme werden die Kosten von der Versicherung des Eigners übernommen. Darüber hinaus gehende Kosten sind vom Bund zu tragen.“ Ziel der Haftungsbeschränkung ist es, dass für die Begleichung von Kosten durch Unfälle auf See seitens der Versicherungen eine garantierte Mindestsumme zur Verfügung steht. „Dieses Haftungssystem kommt in der Regel dann zum Tragen, wenn die voraussichtlichen Kosten der Bergung größer sind als die errechnete Haftungshöchstsumme“, so die Erläuterung der WSV. Im Falle der Havarie der „Verity“ sind demnach alle Kosten im Rahmen der Bergung, die über die garantierte Mindestsumme hinausgehen vom Bund zu tragen.
Alle weiteren Kosten, darunter die Maßnahmen zur Absicherung der Unfallstelle mit Schiffen und Einsatz eines Ölüberwachungsflugzeugs, werden unabhängig von den Bergekosten mit den Versicherungen abgerechnet.
Wie schnell das Wrack geborgen werden kann, hängt laut Sprecherin der WSV zunächst von der Ausschreibung der Leistungen und der Auftragsvergabe ab, denn für die Durchführung müssen Spezialunternehmen gefunden werden. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Zu klären ist auch noch die Frage, ob das Wrack am Stück oder in Segmenten geborgen werden soll. Der konkrete Zeitraum für die Bergung wird von den Bergungsspezialisten in Abstimmung mit dem WSA Weser-Jade-Nordsee festgelegt. „In der Sturmsaison sind die Bedingungen deutlich unberechenbarer und erschweren die Arbeiten“, so die Sprecherin: „Deshalb eignet sich das Frühjahr grundsätzlich besser.“ Nach wie vor bestehe aber keine akute Gefahr eines Treibstoffaustritts, was durch die WSV im Rahmen von Routinekontrollfahrten immer wieder überwacht werde.
Verfasst von Dorothee Linke
Abgelegt unter
Nächster Artikel
24. Februar 2024