Blick auf die Surferbucht im Wattenmeer von Norderney

Foto: Pape

Beitrag vom Donnerstag, 30. Dezember 2021

Verbot von Öl- und Gasbohrungen im Wattenmeer: Ulrichs „Endlich kommt ein deutliches Signal“

Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 13. Dezember beschlossen, eine Gesetzesänderung des Wattenmeergesetzes in die Verbandsbeteiligung zu geben. Auch das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz soll geändert werden. Ziel der Gesetzesnovelle des Wattenmeergesetzes ist es, die Öl- und Gasförderung im Niedersächsischen Wattenmeer ein für allemal auszuschließen, heißt es dazu in der Mitteilung der Landesregierung.

Nach Ansicht von Norderneys Bürgermeister Frank Ulrichs ist ein striktes, gesetzlich normiertes Verbot für jedwede Bohrungen nach fossilen Brennstoffen „vor unserer Haustür“ grundsätzlich sehr zu begrüßen. „Jetzt endlich kommt ein deutliches Signal aus Hannover, das künftig keine Spielräume oder Interpretationen mehr zulässt. Das ist wichtig und war längst überfällig“, betont Ulrichs.

Geplant sind Regelungen analog zu denen im Nationalparkgesetz Harz, heißt es vonseiten der Landesregierung. Sie setze damit auf „erprobte und damit gerichtsfeste Lösungen“.

Nach Rückmeldung der Verbände sollen die Gesetzesänderungen Anfang des kommenden Jahres in den Landtag eingebracht werden, so der Plan der Landesregierung. Dazu erklärte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies: „Wir wollen das Niedersächsische Wattenmeer in seiner Bedeutung als einzigartiger Naturraum noch wirksamer schützen. Und das heißt vor allem: Im Nationalpark Wattenmeer wird in Zukunft nicht mehr nach Gas oder Öl gebohrt.“

Kritsch beobachtet Bürgermeister Ulrichs jedoch weiterhin das Vorhaben zur Erdgasgewinnung im Wattenmeer des Niederländischen Konzerns One-Dyas. „Das ist noch nicht vom Tisch“, so Ulrichs. Denn die Bohrungen sollen direkt an der Grenze zum Niedersächsischen Wattenmeer gesetzt werden und werden damit von dem künftigen Verbot nicht unmittelbar erfasst. Nach Einschätzung des Bürgermeisters „ist zu prüfen, ob sich das Vorhaben zur Erdgasgewinnung immissionsmäßig in niedersächsische Gewässer auswirken könnte, so dass diese Karte auf jeden Fall gespielt werden muss.“

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30. Dezember 2021

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