Stufenplan gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021

Quelle: Bundesregierung

Beitrag vom Donnerstag, 04. März 2021

Stufenplan: Erste Öffnungen ab Montag

In einer gemeinsamen Videoschaltkonferenz haben sich Bund und Länder am Mittwoch auf einen Stufenplan für den Umgang mit der Corona-Pandemie für die kommenden Wochen verständigt.

Laut dem gefassten Beschluss sollen die bestehenden Regelungen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden. Es sind jedoch auch Lockerungen ab dem kommenden Montag etwa für den Einzelhandel, für körpernahe Dienstleistungen, den Sport- und Kulturbereich sowie für private Zusammenkünfte vorgesehen, die zum Teil von der Höhe des regionalen 7-Tage-Inzidenzwertes abhängig sind. Über weitere Öffnungsschritte etwa für die Reisebranche soll am 22. März in der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz beraten werden.

Das Land Niedersachsen hat angekündigt, seine Verordnung zeitnah anzupassen. Am morgigen Freitag wird zudem der Landtag über die Konferenzbeschlüsse debattieren.

Der Stufenplan ab Montag, 8. März im Überblick:

Private Zusammenkünfte

Ab dem kommenden Montag sollen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner private Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus insgesamt drei Haushalten erlaubt sein. Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 sind Zusammenkünfte von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 Neuinfektionen pro Woche, werden die privaten Zusammenkünfte wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person reduziert. Kinder bis 14 Jahre werden in allen drei Fällen nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt.

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen

Ab dem kommenden Montag dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte mit Hygienekonzept und einer Kundenbegrenzung abhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Hierbei gilt: Bei Dienstleistungen, für die nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, etwa Rasur oder Kosmetik, ist ein tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest der Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, darf ab dem kommenden Montag auch der übrige Einzelhandel mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung öffnen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz über 50, aber unter 100 Neuinfektionen, sind für den Einzelhandel sogenannte Terminshopping-Angebote erlaubt, wobei ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Kultur und Sport

Ab dem kommenden Montag, 8. März dürfen Museen wieder öffnen, sobald die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner unter 100 Neuinfektionen liegt. Bei einer Inzidenz über 50 ist ein Museumsbesuch nur mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung möglich.

Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen ist ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner möglich. Sinkt die Inzidenz unter die 50er-Marke, ist zudem kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen im Außenbereich und auf Außensportanlagen erlaubt.

Weitere Öffnungen ab dem 22. März

Frühestens ab dem 22. März sieht der Stufenplan auch die Öffnung der Außengastronomie sowie von Theatern und Kinos vor. Voraussetzung ist hierbei, dass sich die 7-Tage-Inzidenz in den 14 Tagen nach der Öffnung des Einzelhandels und der Museen nicht verschlechtert hat. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich könnten dann unter Auflagen wieder erlaubt werden.

Frühestens ab dem 5. April könnten auch Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich sowie Kontaktsport im Innenbereich wieder zugelassen werden. Voraussetzung ist ebenfalls, dass sich die 7-Tage-Inzidenz in den 14 Tagen nach der Öffnung der Außengastronomie, der Theater und Kinos nicht verschlechtert hat.

Eine Übersicht über den Stufenplan mit den einzelnen Öffnungsschritten gibt es hier:

Übersicht über den Stufenplan gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021

Quelle: Bundesregierung

Den vollständigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1

Abgelegt unter

Nächster Artikel

Vorheriger Artikel

Anzeigen

Logo
15 Jahre NOMO
Watt Welten Besucherzentrum