Beitrag vom Freitag, 18. Juli 2025
Rat bringt Strandpläne auf den Weg
Mit großer Mehrheit hat der Rat der Stadt Norderney auf seiner Sitzung die Weichen für die künftige Nutzung am Ostbadestrand und FKK-Badestrand gestellt. Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die 16. Änderung des Flächennutzungsplans, die Bebauungspläne wurden mit 14 Ja- und drei Nein-Stimmen angenommen. Die Verwaltung begründet die Pläne mit dem Ziel, bestehende Strandinfrastrukturen wie Versorgungs- und Sanitäranlagen für die touristische Nutzung planungsrechtlich abzusichern. Dazu zählen auch die Schlafstrandkörbe, die jedoch zusätzlich eine naturschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Kontroverse um Klimawandel und Naturschutz
Grünen-Fraktionschef Stefan Wehlage warnte vor den Folgen des beschleunigten Meeresspiegelanstiegs: „Die Probleme der Zukunft lösen wir damit nicht.“ Die Grünen stimmten zwar dem Flächennutzungsplan zu, lehnten jedoch die Bebauungspläne ab.
Bernhard Onnen (Freie Wähler) widersprach: „Das ist ein Auf und Ab. Das hat mit Klimawandel überhaupt nichts zu tun.“ Hajo Moroni (Freie Wähler) sprach von „Angstmacherei“. Wehlage konterte mit Verweis auf Daten des Pegels Cuxhaven und Studien der Hafen-City-Universität Hamburg: „Es findet einfach statt. Und wir werden nicht nur diesen Strand verlieren, sondern stehen vor erheblichen Herausforderungen für die gesamte Insel.“
Abwägung der Bedenken
Ratsherr Wehlage kritisierte, dass das Nationalparkgesetz Camping in der Erholungszone verbiete, das Staatsbad dort jedoch Schlafstrandkörbe im Bereich der Dünenneubildung vermiete. Die Nationalparkverwaltung habe das nach seinen Angaben in einer Stellungnahme bemängelt.
Das Bauamt erklärte ergänzend zu der Sitzung auf Nachfrage des Norderneyer Morgen, alle Hinweise der Nationalparkverwaltung seien berücksichtigt worden. So ist ein Vermerk zur dynamischen Abgrenzung der Erholungszone in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Für die aktuell genehmigten sechs Schlafstrandkörbe besteht zudem eine rechtliche Grundlage, eine Aufstockung auf zehn erfordere jedoch eine neue naturschutzfachliche Prüfung und Genehmigung. Auch dies ist in dem Bebauungsplan vermerkt.
Verfasst von Anja Pape
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