Paraffin am Strand

Foto: Dorothee Linke

Beitrag vom Donnerstag, 10. Februar 2022

Paraffinanlandungen: Verringert, aber nicht verhindert

Um Anlandungen von Paraffin- und Pflanzenfettrückständen an den Stränden zu verringern, müssen seit Oktober 2020 alle Schiffe, die diese Stoffe in einem Hafen entladen, dort eine erste Tankwaschung durchführen und das dabei entstehende Waschwasser an Land entsorgen. Ein Chemikalientankschiff, das zuvor den Braker Hafen verlassen hatte, hielt sich jedoch kürzlich nicht an diese gesetzliche Vorschrift, weshalb die verantwortliche Schiffsführung nun Geldstrafen zahlen muss.

Die Leitstelle der Wasserschutzpolizei (WSP) in Cuxhaven war nach eigenen Angaben auf das Schiff aufmerksam geworden, nachdem verschiedene Überwachungssysteme und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Unregelmäßigkeiten in seinem Fahrbereich festgestellt hatten. Laut einer Pressesprecherin der WSP steuerte der Tanker vom Hafen in Brake aus erst die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) nordwestlich von Helgoland an und fuhr anschließend nach Cuxhaven weiter.

Auf dem Meer fiel das Schiff den Ermittlern durch seine langsame Geschwindigkeit und ständig wechselnde Kurse sowie eine Verfärbung des Gewässers auf. „Es bestand deshalb der Verdacht, dass das identifizierte Chemikalientankschiff Tankwaschwasser einleitet, ohne im vorherigen Abgangshafen Brake nach dem Löschen der Ladung Palmöl die vorgeschriebene Tankvorwäsche inklusive der Abgabe des Waschwassers ordnungsgemäß durchgeführt zu haben“, heißt es in dem Bericht der WSP.

Bei der Kontrolle des Tankers in Cuxhaven kamen die Ermittler zu dem Ergebnis, dass der verantwortliche Schiffsoffizier eine Abgabebescheinigung gefälscht hatte und den kontrollierenden Beamten vorlegte, um Fehler bei der Menge des zu verwendenden und abzugebenden Tankwaschwassers zu kaschieren.
„Andere hoffentlich gewarnt“

Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV) bewertete den Ermittlungserfolg auf Nachfrage als positiv. „Durch die Verfolgung dieses Gesetzesverstoßes sind hoffentlich andere Tankschiffbetreiber gewarnt“, so Dr. Gregor Scheiffarth vom Dezernat Kommunikation und Forschung. Es sei zudem davon auszugehen, dass die Rückstände aufgrund des stürmischen Wetters durch Wellen stark zerschlagen wurden: „Diese resultierenden kleinen Partikel bilden ein gutes Angriffsziel für den mikrobiellen Abbau des Palmöls.“

Eine vollständige Verhinderung von Paraffin- und Pflanzenölanlandungen sei durch die Vorschrift der IMO nicht zu erwarten, eine deutliche Verringerung hingegen schon, so Scheiffarth weiter. Unter vorgegebenen Regeln können die Schiffe nämlich weiterhin eine zweite Waschung auf See vornehmen.

Um die Wirksamkeit der neuen Regelungen zu überprüfen, hat die schleswig-holsteinische Nationalparkverwaltung gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Naturschutz und weiteren Landes- und Bundesbehörden ein Monitoringprojekt gestartet, das die Menge und Zusammensetzung dieser Stoffe an der Küste und an der Oberfläche der Wassersäule erfassen soll.

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