Apotheker Gunnar Majert nach der Testzeit

Foto: Pape

Beitrag vom Donnerstag, 02. Dezember 2021

Nicht mehr zu bewältigen

„Wir haben in den letzten Tagen jeden Morgen 150 Personen getestet“, berichtet Apotheker Gunnar Majert. Seine Park-Apotheke am Kurplatz ist eine von drei Teststationen auf der Insel und er testet regulär von 9 Uhr bis 10 Uhr, aber bereits um 7.30 Uhr bildet sich eine Schlange von Testwilligen vor dem Ladengeschäft. Deshalb beginn Majert in der Regel schon um 8.15 Uhr oder 8.30 Uhr mit den ersten Abstrichen und „dann ziehen wir ohne Termin durch“, sagt er. Bei guter Vorbereitung und Zuarbeit seiner Mitarbeiter benötigt er für die Durchführung eines Testes etwas eine Minute.

Sein System ohne Voranmeldung hat zwei Seiten: „Der Vorteil ist eine Durchsatzquote – der Nachteil: Die Leute müssen anstehen und warten“, gibt Majert zu bedenken. Die Menschen stehen Wind und Wetter draußen und warten geduldig, bis sie an der Reihe sind. Es bleibt ihnen auch nicht anderes übrig, denn die Verordnung schreibt die Testpflicht vor.

Neben dem starken Andrang bei den drei Teststationen, bleibt zudem die Beschaffung von Tests derzeit ein Glückspiel. „Die Situation ist schlecht. Wir bekommen diese Woche hoffentlich noch 650 Tests – morgenfrüh erstmal 400“, so der Apotheker. Das reicht für wenige Tage. Zwischendurch helfen sich die Teststellen auch schon mal aus, erzählt er.

Mit der flachen Hand über dem Kopf zeigt er die Höhe der Arbeitsbelastung an. Nach seiner Einschätzung ist die Situation mit den vorhandenen Teststationen nicht mehr zu bewältigen. Zu ihm kommen vor allem viele Norderneyer, Pendler und Gäste, weiß er. Besonders wichtig ist ihm deshalb, dass die Arbeitgeber wissen, dass sie für ihre Mitarbeiter und Kunden eine Testbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die Testung unter Aufsicht stattgefunden hat. „Das würde die Lage für die Teststationen etwas entspannen“, so der Apotheker.
Die aktuelle Verordnung erlaubt dieses Verfahren ausdrücklich. Und auch der Sprecher des Landkreises Aurich hält dieses Verfahren über die Arbeitgeber und Gastronomiebetriebe, Einzelhandel oder Friseure und andere Einrichtungen für unumgänglich. Dabei können die die Kunden auch den Test selbst mitbringen. Zu beachten ist, dass die Tests kälteempfindlich sind. „Man muss damit verantwortlich umgehen“, kommentiert Majert das Verfahren. Dazu gehört für ihn auch, darauf zu achten, dass ein Test ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Das Formular für die Testbescheinigung ist auf der Internetseite www.niedersachsen.de unter dem Suchwort „Testbescheinigung“ erhältlich.

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