Beitrag vom Freitag, 17. November 2023
Nachtkennzeichnung: Licht nur bei Bedarf
Die roten Lichter an den Offshore-Windkraftanlagen sind aus. Damit ist Ruhe am nächtlichen Horizont – zumindest optisch. Die roten Lichtsignale schalten sich nur noch dann ein, wenn die Windparks von Flugzeugen überflogen werden müssen. Das bestätigte Andreas Luikenga von Ørsted auf Nachfrage. Luikenga ist bei dem Windparkbetreiber unter anderem für den Gode-Wind-Park 3 zuständig.
Ørsted erfüllt damit eine Verpflichtung, die sich aus dem Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes ergab. Die Verpflichtung, die Offshore-Windkraftanlagen nachzurüsten, sollte per Gesetz zum 1. Juli 2020 abgeschlossen sein. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine technischen Anlagen, die für den Einsatz auf See geprüft und freigegeben waren. Dazu hatte sich Ørsted bereits 2019 mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt und den engen Austausch mit den Herstellern gesucht, um offene Fragen hinsichtlich einer fachgerechten Umsetzung zu klären.
Parallel zu den jahrelangen umfangreichen technischen und rechtlichen Prüfungen der Kennzeichnungssysteme brachte die Branche immer höhere und leistungsstärkere Windkraftanlagen hervor. Schnell war klar, dass der Termin nicht zu halten war, woraufhin die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde die Frist vorerst bis Mitte 2021 verlängerte. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie konnte aber auch dieses Ziel nicht eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur gewährte eine Fristverlängerung zur Aus- um Umrüstung von Windenergieanlagen auf See mit einer Anlage zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bis zum 31. Dezember 2023. Ørsted benötigt diese Frist nicht mehr: „Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist bei uns schon in Betrieb“, so Luikenga.
Verfasst von Anja Pape
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