Beitrag vom Samstag, 20. März 2021
Livestream für mehr Transparenz
Schon am Jahresanfang hatten die Norderneyer Partei Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Schulen, Sport und Kultur Manfred Hahnen (FDP) angeregt, Rats- oder Ausschusssitzungen während der Corona-Pandemie per Videostream zu übertragen. Zudem hatten die Grünen einen Antrag auf eine solche Übertragung gestellt. „Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen wird es Bürgerinnen und Bürgern derzeit erschwert, persönlich an den Rats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen“, hieß es dazu in einer Pressemitteilung der Grünen. In den vergangenen Monaten waren zu den öffentlichen Sitzungen aufgrund der Corona-Pandemie höchstens 20 Zuschauerinnen und Zuschauer nach vorheriger Anmeldung zugelassen.
Politisch beraten und rechtlich geprüft
Zwar sei über den Antrag der Grünen noch nicht abschließend entschieden worden, teilte der städtische Leiter des Fachbereichs Organisation, Andreas Goldberg, auf Nachfrage mit. Es sei jedoch politisch darüber beraten und auch rechtlich geprüft worden, ob eine Liveübertragung der anstehenden Ausschusssitzungen möglich sei. „Wir haben uns dazu auch von unseren Spitzenverbänden beraten lassen und werden es jetzt einmal ausprobieren“, so Goldberg. Die beiden Sitzungen werden als reine Videokonferenzen stattfinden, zu denen sich die Bürgerinnen und Bürger anmelden können, wenn sie aktiv daran teilnehmen möchten. Alternativ dazu können die Sitzungen als Livestream über die Internetseite der Stadt ohne Anmeldung verfolgt werden. Eine Aufzeichnung des Livestreams sei nicht zulässig, auch werde das Video nicht downloadfähig sein, so Goldberg.
Die reine Videokonferenz sei technisch leichter zu realisieren als eine Sitzung, bei der die Mitglieder gemeinsam an einem Ort zusammenkämen, berichtet der Fachbereichsleiter. Auch brauche es ein gewisses Equipment bei allen Streamingteilnehmern und entsprechendes Personal, das sich mit Kamera- und Tontechnik auskennen müsse: „Dennoch meinen wir eine praktikable und schlanke Lösung für eine technische Umsetzung eines Live-Streams gefunden zu haben.“
Ratsbeschluss erforderlich
Damit die Live-Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen auch dauerhaft zum Einsatz kommen könne, sei allerdings ein Ratsbeschluss erforderlich, so Goldberg weiter. Die Politik müsse dabei verschiedene Aspekte gegeneinander abwägen. So habe die Öffentlichkeit zum einen ein verfassungsmäßig verankertes Recht, transparent an den politischen Prozessen und der Entscheidungsfindung beteiligt zu werden. Andererseits könnte die Freiheit der Mandatsausübung gegen eine Liveübertragung sprechen, gibt der Fachbereichsleiter zu bedenken: „Im Wissen, dass eine Aufzeichnung stattfindet, kann die freie Äußerung der eigenen Meinung eine Einschränkung finden. Dies ist ein Punkt, der kommunalrechtlich viele Jahre sogar gegen eine Tonaufzeichnung von Sitzungen sprach.“ Dementsprechend stehe auch jedem Gremienmitglied frei, sich gegen diese Aufzeichnung zu wenden. Die Stadt sehe die Umsetzung der Liveübertragung jedenfalls als Bereicherung zur Herstellung von Transparenz in der politischen und verwaltungsseitigen Arbeit, ist der Fachbereichsleiter überzeugt: „Wir möchten ja die Öffentlichkeit herstellen.“
Verfasst von Dorothee Linke
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