Beitrag vom Dienstag, 02. November 2021
„Liegt nicht an mangelnder Kenntnis“
Der Norderneyer Stadtrat hat auf seiner letzten Sitzung eine Änderung der Norderneyer Abwassersatzung beschlossen. Damit sollen die seit 2017 bestehenden Regelungen für Abscheideranlagen von Leichtflüssigkeiten und Fettabscheider präzisiert werden, wie Bürgermeister Frank Ulrichs vor der Abstimmung erläuterte.
388 Verstöße festgestellt
„Wir haben in der Praxis in den letzten Jahren leider feststellen müssen, dass insbesondere in diesem Bereich weitere Ergänzungen zur Präzisierung notwendig sind“, begründete Ulrichs die Satzungsänderung: „Wir haben gerade in den letzten drei bis vier Jahren doch eine Menge Überzeugungsarbeit hier auf der Insel leisten müssen, dass überhaupt Fettabscheideranlagen in den Gastronomiebetrieben ordnungsgemäß betrieben werden, dass zunächst mal überhaupt welche angeschafft werden, dass diese regelmäßig geleert werden, dass der Nachweispflicht nachgekommen wird und so weiter.“ In den vergangenen dreieinhalb Jahren seien 388 Verstöße festgestellt und 180 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.
Es sei ein sehr mühseliges Thema, an dem immer wieder gearbeitet werden müsse „und ich glaube auch nicht, dass das unbedingt an der mangelnden Kenntnis liegt“, so Ulrichs. Die Stadt sei mit den Betrieben in Kontakt und habe auf verschiedene Weise auf die Regelungen hingewiesen.
Mit der Satzungsänderung wurden auch die allgemeinen Einleitungsbestimmungen überarbeitet, Regelungen über Zwangsmittel festgelegt und das Führen eines Indirekteinleiterkatasters durch die Stadt Norderney neu in die Satzung eingefügt.
Verfasst von Dorothee Linke
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