Beitrag vom Montag, 15. Dezember 2025
Gewerbesteuer für Offshore-Windparks:Land hält an Wilhelmshaven fest
Die Niedersächsische Landesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, dass die Stadt Wilhelmshaven künftig die Hebeberechtigung für Gewerbesteuer auf Offshore-Windparks bekommen soll – trotz deutlicher Kritik aus den ostfriesischen Kommunen.
Bisher hatte das Land Niedersachsen selbst Gewerbesteuern für einen Teil der Windparks eingezogen, da diese keiner bestimmten Gemeinde zugeordnet werden können. In Deutschland steht das entsprechende Heberecht jedoch grundsätzlich den Gemeinden zu. Diese Steuereinnahmen werden zum Teil über den Kommunalen Finanzausgleich auf andere Gemeinden verteilt, um finanzielle Ungleichheiten zwischen den Kommunen innerhalb eines Bundeslandes auszugleichen. Wie der Bundesfinanzhof im Dezember 2024 klarstellte, gilt dies auch für die Gewerbesteuern aus den Windparks.
Als Folge verkündete die Landesregierung Anfang November 2025, dass die Stadt Wilhelmshaven künftig die alleinige Hebeberechtigung erhalten soll. „Sofern die Rahmenbedingungen gleichbleiben, handelt es sich um rund 110 Millionen Euro jährlich“, so die Einschätzung der Landesregierung: „Davon würden über den Kommunalen Finanzausgleich rund 65 Millionen Euro auf andere niedersächsische Kommunen umverteilt werden.“ Ziel sei es, die Steuereinnahmen im Bundesland zu halten, da sie andernfalls überwiegend in Kommunen außerhalb Niedersachsens fließen würden, in denen die Betreiber der Windparks ihre Geschäftsleitung haben.
Dass das Land Wilhelmshaven auserkoren hat, begründet es damit, dass die Stadt einen örtlichen sowie wirtschaftlich-inhaltlichen Bezug zur Offshore-Windenergie aufweise und als einziger Tiefwasserhafen Deutschlands ein wichtiger Anlangepunkt sei.
„Zudem ist Wilhelmshaven als Standort von Netzverknüpfungspunkten und Umspannwerken für die Einspeisung der Offshore-Windenergie in das Höchstspannungsnetz ein wesentlicher Standort für die Nutzbarmachung des Stroms aus Windenergie.“ Darüber hinaus sei die Umverteilungswirkung im Finanzausgleich über Wilhelmshaven voraussichtlich am größten, so die Ansicht der Landesregierung.
Meinen: „Weder sachgerecht noch nachvollziehbar“
Aus den Kommunen entlang der Ostfriesischen Nordseeküste hagelte es jedoch in den vergangenen Wochen deutliche Kritik. „Diese Regelung ist weder sachgerecht noch nachvollziehbar“, äußerte sich etwa der Auricher Landrat Olaf Meinen gemeinsam mit der Geschäftsführung des Städte- und Gemeindebundes im Landkreis Aurich sowie dem Bürgermeister der Stadt Norden, Florian Eiben. Der Landkreis und insbesondere die Stadt Norden seien mit erheblichen finanziellen und infrastrukturellen Lasten des Offshore-Ausbaus konfrontiert und dürften nicht von den entsprechenden Steuereinnahmen „abgeschnitten“ werden.
„Bislang fließt der Stadt Norden die Gewerbesteuer aus den Erträgen von Offshore-Windparks in der Nordsee in vollem Umfang zu, sofern die Betriebsgesellschaften ihren Sitz dort haben“, erläuterte Meinen: „Dies entspricht jährlichen Einnahmen von rund 40 bis 50 Millionen Euro. Über die Kreisumlage partizipiert der Landkreis daran mit jährlich mehr als 10 Millionen Euro. Diese Mittel sind für unsere Kommunen zwingend erforderlich, um grundlegende Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge überhaupt noch erfüllen zu können.“
Völlig unverständlich sei, dass „unmittelbar betroffene Kommunen wie Norden komplett außen vor bleiben“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung. Norden sei deutschlandweit der wichtigste Standort für Bau, Betrieb und Service der Offshore-Windparks in der Nordsee. Die Stadt halte eine wesentliche Offshore-Infrastruktur vor, die von Windpark-Betreibern genutzt werde. „Wenn wir die Lasten tragen, müssen wir auch an den Erträgen beteiligt werden“, so Nordens Bürgermeister Eiben. Meinen kündigte an, sich an Ministerpräsident Olaf Lies zu wenden: „Ziel muss es sein, ein Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum 1. Januar 2026 zu verhindern und die gewonnene Zeit für einen fairen Dialog zu nutzen.“
Der Landkreis Wittmund, die Samtgemeinde und Stadt Esens und die Gemeinde Neuharlingersiel haben nach eigenen Angaben in einem Protestschreiben an die Landesregierung ebenfalls ihr Unverständnis geäußert. Auch Johann Saathoff, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Aurich-Emden, verkündete in einer Pressemitteilung, er halte den Vorschlag der Landesregierung für „keine gute Idee“. Die Aufteilung der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks sollte sich viel mehr an den von den Gemeinden getragenen Lasten orientieren. Er stehe für Gespräche bereit.
Ulrichs: Norderney und Region als „deutliche Verlierer“
Auch bei der Stadt Norderney wird die geplante Neuordnung kritisch gesehen. „Damit würde die Gewerbesteuer in die Fläche an Gemeinden verteilt werden, die einen entsprechenden Finanzbedarf haben und Schlüsselzuweisungen erhalten – im Zweifel bis in den Harz, also auch an zahlreiche Kommunen, die rein gar nichts mit dem Thema Offshore zu tun haben“, so Bürgermeister Frank Ulrichs: „Norderney würde beispielsweise nichts bekommen, da wir theoretisch eine zu hohe Steuerkraft haben. (…) Unsere Region würde meines Erachtens zu den deutlichen Verlierern gehören.“ Eine grundsätzlich gut gemeinte Lösung falle der Region und damit auch Norderney auf die Füße.
Das Niedersächsische Finanzministerium hingegen sieht die Pläne als „gut abgewogen“ und verweist auf die Kommunalen Spitzenverbände, die die Entscheidung im Beteiligungsverfahren als vertretbar bewertet hätten. „Die Berechnungen des Innenministeriums haben ergeben, dass die Entscheidung für Wilhelmshaven den größten finanziellen Nutzen für die Gesamtheit der niedersächsischen Kommunen bringt. Damit ist das für die kommunale Familie als ganzes die günstigste und solidarischste Lösung“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit: „Wir stehen mit diesem Vorgehen auch nicht alleine. Schleswig-Holstein zum Beispiel weist die Hebeberechtigung für die Offshore-Gewerbesteuer seit fast 20 Jahren einer Gemeinde zu, nämlich Helgoland. Wir gehen davon aus, dass das Kabinett zeitnah einen Beschluss fassen kann.“
Verfasst von Dorothee Linke
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