Beitrag vom Samstag, 29. Mai 2021

Faktencheck: Beitritt zum Biosphärenreservat


Die einen sehen ihn ihm Vorteile für die Zukunft, andere befürchten durch ihn zusätzliche Einschränkungen: Ein Beitritt Norderneys zur Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer wird derzeit auf Norderney kontrovers diskutiert. Doch worum geht es genau? Wir haben bei der Niedersächsischen Nationalparkverwaltung (NLPV) nachgefragt und einen Faktencheck zusammengestellt.

Sind Nationalpark und UNESCO-Biosphärenreservat das Gleiche?

Nein. Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer wurde im Jahr 1986 eingerichtet und ist per Gesetz geschützt. Zuständige Behörde ist die NLPV, die unmittelbar dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz nachgeordnet ist. Der Nationalpark ist in drei Schutzzonen unterteilt: die Ruhezone, die Zwischenzone und die Erholungszone.

Seit dem Jahr 1992 ist der Nationalpark außerdem als Unesco-Biosphärenreservat ausgezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen Titel, den ein Gebiet führen darf, wenn es einen Kriterienkatalog erfüllt und von der UNESCO anerkannt wird. Das Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer ist derzeit von der Fläche her deckungsgleich mit dem Nationalpark. Seine Verwaltung hat ebenfalls die NLPV inne. Auch für das Reservat gibt es eine Aufteilung in eine Kernzone, eine Pflegezone und eine Entwicklungszone, die derzeit der Zonierung des Nationalparks entspricht.

Was passiert bei einem Beitritt zur Entwicklungszone?

Auf Norderney ist das Stadtgebiet derzeit aus dem Nationalpark und somit auch aus dem Biosphärenreservat ausgenommen. Im Falle eines freiwilligen Beitritts der Stadt Norderney würde die Entwicklungszone auf das Stadtgebiet ausgeweitet. Der Nationalpark hingegen mit seinen gesetzlichen Vorgaben würde in seinen aktuellen Grenzen bestehen bleiben.

Welche Möglichkeiten würde ein Beitritt der Stadt Norderney eröffnen?

Da die Schutzfunktion des UNESCO-Biosphärenreservats mit dessen Kern- und Pflegezone erfüllt ist, liegt der Fokus in der Entwicklungszone auf freiwilligen Projekten zur nachhaltigen Entwicklung der Insel und der Region. Diese können beispielsweise von Politik oder Verwaltung ebenso wie von Einwohnerinnen und Einwohnern initiiert werden. Jede Kommune setzt dabei ihre eigenen Schwerpunkte. Als mögliche Vorteile eines Beitritts nennt die NLPV etwa Vorteile bei der Beantragung von Fördermitteln, eine höhere Anziehungskraft für Touristen oder eine stärkere Bewusstseins- und Identitätsbildung.

Welche Verpflichtungen oder Einschränkungen wären mit einem solchen Beitritt verbunden?

Die Stadt Norderney verpflichtet sich im Falle eines Beitritts zur Beteiligung an der Erstellung eines Rahmenkonzepts innerhalb von drei Jahren nach der Anerkennung. Rechtliche Verpflichtungen zur Erreichung konkreter Ziele gibt es nach Angaben der NLPV jedoch nicht. Grundlage der Zusammenarbeit wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und der NLPV sein sowie ein Arbeitsprogramm, in dem konkrete Vorhaben beschrieben werden.

Bis wann müssen sich die Ratsmitglieder entschieden haben?

Der Ratsbeschluss muss bis Mitte Juli 2021 vorliegen. Fällt bis dahin keine Entscheidung, wird die Stadt Norderney nicht Teil der erweiterten Entwicklungszone des Biosphärenreservats. Ein Beitritt wäre dann voraussichtlich frühestens zur nächsten Evaluation des Biosphärenreservats im Jahr 2032 möglich.

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