Negativer Corona-Test

Foto: Linke

Beitrag vom Samstag, 22. Mai 2021

Einzelhandel: Testpflicht entfällt ab Inzidenz unter 50

Ab dem kommenden Dienstag ist in den Verkaufsstellen des niedersächsischen Einzelhandels ab einer längerfristigen Inzidenz unter 50 kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Dies ergibt sich aus einer gestrigen Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung, wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung bekanntgab.

Die Pflicht, sich vor dem Besuch eines Einzelhandelsgeschäfts testen zu lassen, entfällt somit, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wurde. Ist dies der Fall, muss der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung den Zeitpunkt feststellen, ab dem die Lockerung gelten soll.

In Landkreisen, in denen über fünf Werktage hinweg die Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, gelten dann zudem die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel nicht mehr. Auch dies müsse der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung feststellen, so die Mitteilung.

Inzidenz im Landkreis um 50

Im Landkreis Aurich lag die Inzidenz in den vergangenen Tagen knapp über der Schwelle von 50 und liegt am heutigen Samstag mit einem Wert von 48 knapp darunter. Für den Einzelhandel im Kreisgebiet ist somit abzusehen, dass zum kommenden Wochenanfang wie bisher die Testpflicht gelten wird bzw. für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern die Öffnung mit Terminvereinbarung.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes gilt noch bis zum 30. Mai 2021. Sie ist einsehbar auf der Internetseite des Landes Niedersachsen unter:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

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