Negativer Corona-Test

Foto: Archiv/Linke

Beitrag vom Freitag, 03. Dezember 2021

Personen mit Auffrischungsimpfung ab Samstag von Testpflicht befreit

Ab dem morgigen Samstag werden alle Personen, die bereits eine vollständige Corona-Impfung UND die Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

Dies hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium am heutigen Freitagnachmittag mitgeteilt. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in der kommenden Woche vorgenommen, bis dahin werden Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, zunächst geduldet. Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung.

Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist hierbei die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben.

Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.

Als Grund für diese Regelung nennt das Ministerium zum einen „wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist.“ Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten.

An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich einstweilen nichts, so die Mitteilung.

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