Beitrag vom Mittwoch, 07. Januar 2026
Debatte um Feuerwehrgebühren
Breiten Raum nahm in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr die Frage der Gebühren für Feuerwehreinsätze ein. Dabei erörterten die Ausschussmitglieder insbesondere die Gebührenpraxis bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen ausführlich. Hintergrund dazu waren die Änderungen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz, die den Kommunen neue rechtliche Spielräume eröffnen, Einsätze in bestimmten Fällen kostenpflichtig abzurechnen. Der Ausschuss folgte hier der Linie der Verwaltung und sprach sich gegen eine Abschreckung, sondern vielmehr für eine Kostengerechtigkeit aus.
Fachbereichsleiter Jürgen Vißer betonte, der Stadt geht es nicht darum, Bürgerinnen und Bürger von Notrufen abzuhalten. Wer aus berechtigter Sorge die Feuerwehr alarmiert, muss auch weiterhin keine Kosten fürchten. Gebührenpflichtig sind allerdings Einsätze, die eindeutig auf technische Fehlfunktionen oder mangelhafte Wartung von Brandmeldeanlagen zurückzuführen sind. Vornehmlich gilt das im gewerblichen Bereich.
Der Ausschuss beschloss sowohl die zweite Änderung der Feuerwehr-Gebührensatzung als auch eine Anpassung des Kosten- und Gebührentarifs. In die Gebührensatzung aufgenommen hat der Ausschuss unter anderem ein sogenanntes Kleinalarmfahrzeug, unter dem das Elektrofahrzeug mit dem Cobra-Löschsystem fällt. Gleichzeitig wurden einzelne Stundensätze, etwa für Personal und Brandsicherheitswachen leicht gesenkt.
Insgesamt, so die Verwaltung, führt die Neuberechnung nicht automatisch zu höheren Rechnungen, sondern sorgt vor allem für eine rechtssichere und transparente Grundlage.
Deutlich wurde in der Debatte aber auch, dass die Gebührenpraxis politisch weiter diskutiert werden muss. So verwies Jann Ennen (CDU) auf mögliche unbillige Härten im Einzelfall, wie bei Brandmeldeanlagen, die trotz ordnungsgemäßer Wartung wiederholt Fehlalarme auslösen. Er signalisierte zudem Bedenken hinsichtlich der zwar rechtlich korrekten Abrechnungspraxis, nach der es möglich ist, mehrere Jahren nach dem Fehlalarm eine Gebührenrechnung von mehreren Tausend Euro an Betriebe und Personen zu stellen und bat um eine zügigere Abrechnung. Perspektivisch bestehe auch die Möglichkeit, „die Satzung anzupassen und dort einen Höchstbetrag festzusetzen, aus Billigkeitsgründen sagt: Wir rechnen weniger ab“, warf Bürgermeister Frank Ulrichs ein. Hierzu sei jedoch eine weitere Diskussion nötig, befanden die Ausschussmitglieder.
Bislang gilt jedoch: Wer Kosten verursacht, soll sie grundsätzlich auch tragen, andernfalls bliebe die Allgemeinheit auf Ausgaben sitzen, die sich in den vergangenen Jahren bereits auf mehrere hunderttausend Euro summiert haben.
Verfasst von Anja Pape
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