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Beitrag vom Sonntag, 18. Juli 2021

Corona-Verordnung angepasst


Die Niedersächsische Landesregierung hat mit wenigen Änderungen die in der Corona-Verordnung festgelegten Maßnahmen bis zum 3. September 2021 verlängert. So sind bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als zehn Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner Verkäuferinnen und Verkäufer auf Wochenmärkten nicht mehr verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Bis zu einer Inzidenz von 35 in einem Landkreis ist zudem die Durchführung von Großveranstaltungen mit bis zu 25.000 Besuchern unter Auflagen erlaubt. Dies ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten und aufgrund des niedrigen Inzidenzniveaus vertretbar, heißt es in der Begründung der am 15. Juli veröffentlichten Änderungsverordnung. Bei Veranstaltungen, Sitzungen oder Konferenzen in geschlossenen Räumen kann die Belüftung ab sofort nicht nur durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr erfolgen, sondern auch durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung.

Trotz der niedrigen Inzidenzwerte müssen notwendige Eindämmungsmaßnahmen weiter aufrechterhalten werden, um Infektionsherde zu verhindern, so die Begründung. So wurde etwa die Testpflicht für Besuche in Heimen verschärft und gilt nun bereits ab einer Inzidenz von mehr als zehn.

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