Beitrag vom Donnerstag, 24. April 2025
Cannabislegalisierung:Kommunen sollen Verstöße ahnden
Die Ordnungsämter der Kommunen sollen künftig die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) übernehmen. Dies hat die Niedersächsische Landesregierung in einer kürzlichen Kabinettssitzung beschlossen und auch den entsprechenden Bußgeldkatalog mit einem Bußgeldrahmen von 20 bis 15.000 Euro veröffentlicht. Die Cannabis-Legalisierung ist bereits seit einem Jahr in Kraft.
Betroffen von dem Beschluss sind Regelungen des Gesundheitsschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Prävention. So ist unter anderem der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren sowie das öffentliche Konsumieren in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Sportstätten und in deren Sichtweite verboten.
Das Land werde beobachten, ob den Kommunen durch die Übertragung der Aufgabe Mehrbelastungen entstünden, heißt es dazu aus dem Landesgesundheitsministerium.
Ulrichs: Weder Fachwissen noch Ressourcen
„Diese abwartende Haltung wirkt zwar diplomatisch, verkennt aber die Realität vor Ort“, sagt dazu der Norderneyer Bürgermeister Frank Ulrichs auf Nachfrage: „Aufgaben werden delegiert, bevor geklärt ist, ob sie unter den bestehenden Bedingungen überhaupt erfüllbar sind.“ Zwar sei diese Aufgabe schon in anderen Bundesländern an die Kommunen übertragen worden. Es gebe aber berechtigte Fragen hinsichtlich der Umsetzbarkeit, der personellen Ausstattung und der fachlichen Befähigung, so Ulrichs und ergänzt: „Gefragt hat uns natürlich niemand.“
So verfügt das städtische Personal im Vollzugsdienst laut Ulrichs bisher nicht über das Fachwissen zu THC-Grenzwerten, Konsumformen, medizinischen Ausnahmen, Besitzgrenzen oder den komplexen Alters- und Abstandsregelungen. „Das Gesetz ist neben unbestimmten Rechtsbegriffen durchsät von praxisuntauglichen Vorgaben. Es handelt sich um ein völlig neues Regelungsfeld mit erheblichen rechtlichen Grauzonen – und dennoch wird erwartet, dass die kommunalen Ordnungskräfte nun verlässlich beurteilen, dokumentieren und sanktionieren, was erlaubt und was verboten ist. Ohne eine systematische Schulung und klare Handlungsleitfäden ist das kaum rechtssicher und praktikabel umzusetzen.“
Um das Fachwissen aufzubauen, werde Geld, Zeit und Personal benötigt, das schon jetzt anderweitig gebunden ist, so Ulrichs weiter: „Wer hier auf Sicht fährt, riskiert nicht nur eine unzureichende Umsetzung des Gesetzes, sondern untergräbt auch die Autorität der kommunalen Vollzugsbehörden. Noch gravierender ist der fehlende finanzielle Ausgleich.
Die Kommunen werden erneut zum Erfüllungsgehilfen eines Bundesgesetzes gemacht, ohne dass eine klare Zusage für zusätzliche Mittel vorliegt. Das konterkariert das Prinzip der Konnexität: Wer Aufgaben überträgt, muss auch die notwendigen Ressourcen bereitstellen.
Die Kommunen – und auch wir – sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, aber dürfen dabei nicht alleine gelassen werden.“
Kritik auch vom Städte- und Gemeindebund
Schon im vergangenen Oktober hatte sich der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (Nsgb) kritisch zu den Plänen der Landesregierung geäußert. „Unsere Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind am Limit“, sagte Nsgb-Präsident Dr. Marco Trips: „Wir haben einen Punkt erreicht, an dem es nicht mehr weitergehen kann. Die Freigabe von Cannabis war ein Anliegen des Bundes, dass das Land nun umsetzen muss. Dann mögen Bund und Länder selbst dafür Sorge tragen, dass sie Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention sicherstellen. Gerade unsere kleinen und mittleren Mitglieder haben schlichtweg nicht die Mittel – etwa Waagen und Drogentests – sowie Personalkapazitäten, um Verstößen nachzugehen.“
Verfasst von Dorothee Linke
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