Beitrag vom Sonntag, 09. Mai 2021
Bundesrat beschließt Ausnahmen für Geimpfte und Genesene
Der Bundesrat hat am gestrigen Freitag in einem Eilverfahren einer Verordnung zugestimmt, die bundesweit Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene ab dem kommenden Sonntag vorsieht. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis künftig ohne vorherige Tests einkaufen, zum Friseur und zur Fußpflege gehen kann. Zudem werden sie nicht bei den Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften oder beim Sport dazugezählt, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates. Zudem fällt die Ausgangsbeschränkung im Falle der Notbremse für sie weg. Unberührt bleiben allerdings die Vorgaben zum Tragen einer Schutzmaske oder zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten.
Verfasst von Sabine Sykora
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