Beitrag vom Sonntag, 05. Dezember 2021
Besuchsverbot im Krankenhaus
Mit der Warnstufe 2 gilt ab sofort im Norderneyer Krankenhaus ein generelles Besuchsverbot. Diese Maßnahme soll einen geordneten Ablauf im Krankenhaus gewährleisten, erläutert Krankenhausgeschäftsführer Uwe Peters. Es gibt jedoch Ausnahmen für Begleitpersonen von Minderjährigen oder Vorsorge-Bevollmächtigte von Patienten und bei Sterbenden. In diesen Fällen gilt die 2-G-Plus-Regelung. Neben des Nachweises einer Genesung vor mehr als zwei Wochen und vor höchstens sechs Monaten oder einer vollständigen Impfung, ist ein aktueller negativer Testnachweis einer anerkannten Stelle vorzulegen, so der Leiter. Die Einrichtung informiert zudem, dass Testungen im Krankenhaus nur bei Notfällen durchgeführt werden können.
Verfasst von Anja Pape
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