Hinterer Hafenbereich auf Norderney

Foto: Linke

Beitrag vom Dienstag, 20. April 2021

Bauausschuss: Gewerbegelände am Hafen

Der hinteren Hafenbereich ist derzeit als Sondergebiet ausschließlich für Werften, Lager für Boote und Hafenbetriebsflächen ausgewiesen. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt hat sich nun einstimmig dafür ausgesprochen, den Bereich auch für andere Gewerbebetriebe zu öffnen. Mit diesem Wunsch sei der Grundstückseigentümer Niedersachsen Ports an die Stadt Norderney herangetreten, heißt es in der Sitzungsvorlage: Es müsse festgestellt werden, „dass es den Bedarf an solchen speziellen Gewerbeflächen offensichtlich nicht in diesem Maße gibt.“

Die Öffnung des Bereiches sei auch deshalb sinnvoll, „weil Gewerbeflächen im eigentlichen Gewerbegebiet immer rarer werden und da ein erheblicher Druck besteht“, so Bauamtsleiter Frank Meemken. Daher sollten innerhalb des Sondergebietes ausnahmsweise auch Betriebe zulässig sein, die sonst nur im eigentlichen Gewerbegebiet ansässig werden könnten.

Der Ausschuss gab zu bedenken, dass die Verkehrsführung im Hafenbereich dann ebenfalls geregelt werden müsse, um zu verhindern, dass die Zufahrt ausschließlich am Hafenbecken entlang führe.
Über den Änderungsentwurf wird zum Monatsende noch der Verwaltungsausschuss entscheiden, bevor er in die öffentliche Auslegung gehen kann.

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