Kindergarten Gebühren werden angepasst

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Beitrag vom Samstag, 27. Juli 2024

Kita: Ab 1. August gilt erstmals eine Gebührenstaffel

Die Gebühren für die Kindergarten- und Krippengruppen werden ab dem 1. August angepasst. Mit dieser Neuerung wird eine Staffelung der Gebührenhöhe eingeführt, die sich am Einkommen der Familien orientiert. Für Kinder unter drei Jahren besteht demnach eine grundsätzliche Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme eines Krippenplatzes. Wie zuvor gilt ab einem Alter von drei Jahren eine Beitragsfreiheit, die sich auf einen normalen Achtstundentag bezieht. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten müssen von den Familien übernommen werden.

Vor gut einer Woche beschloss der Stadtrat eine Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten für Kindertageseinrichtungen. Dem Beschluss war eine über lange Jahre kontroverse Diskussion zwischen den Kreiskommunen und dem Landkreis Aurich vorausgegangen. „Das ist ein Riesenthema im gesamten Landkreis Aurich“, kommentierte dazu Bürgermeister Frank Ulrichs in der Stadtratssitzung. So waren die Kommunen jahrelang auf den immer weiter steigenden Kosten sitzen geblieben, und es entwickelte sich regelmäßig ein Tauziehen um die Kostenfinanzierung, bis der Landkreis 2022 die Reißleine zog und die Vertreter der Landkreis-Kommunen damit konfrontierte, die Kitaversorgung zukünftig zentral über die Kreisbehörde zu organisieren. Gleichzeitig dachte man laut darüber nach, ob die Trägerschaften der Betreuungseinrichtungen an den Landkreis zurückgehen sollten, und forderte recht schnell das Land Niedersachsen auf, sich stärker an der Finanzierung der Kindertagesstätten zu beteiligen.

Am Ende konnte im vergangenen Jahr aus Sicht des Norderneyer Bürgermeisters „ein guter und vernehmlicher Vertrag mit dem Landkreis Aurich geschaffen und unterzeichnet werden, der in erster Linie das Thema Qualität aufgreift“. So erklärte es Ulrichs auf der vergangenen Sitzung des Stadtrates. Dieser Vertrag sorgt für eine Gleichberechtigung der Einrichtungen, eine gute Finanzierung und hat die zukünftige Entwicklung zum Inhalt. Offen blieb eine Vereinbarung über die zu zahlenden Entgelte für die Kitas, weil hier große Unterschiede in der Kostenstruktur festzustellen waren, die von einer Einheitsgebühr bis zu sozialen Gebührenstaffeln reichten und sich letztlich auch in der Gebührenhöhe deutlich unterschieden.

Auf Norderney gab es bislang keine soziale Staffelung. „Wenn wir jetzt die große Chance haben, mit allen Kommunen im Landkreis einen einheitlichen Vertrag abzuschließen und diesen zu unterzeichnen, dann nehmen wir uns da nicht raus“, so Ulrichs. Relativ schnell konnten sich die Vertreter der Kommunen und des Landkreises in einem Arbeitskreis auf einen einheitlichen Gebührenmaßstab einigen.