Beitrag vom Samstag, 12. April 2025
Gestaltungssatzung: Vier im Paket
Im Jahr 2016 hatte die Stadt Norderney beschlossen, die seit 1993 bestehende Gestaltungssatzung neu zu fassen. Rund neun Jahre, mehrere Workshops, Arbeitskreis- und Bauausschusssitzungen, eine frühzeitige Beteiligung und einen Praxis-Check später konnte die Leiterin des städtischen Bauamts Claudia Ziehm im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung einen Entwurf präsentieren, wie er bald in die öffentliche Auslegung gehen soll.
„Seit 1993 hat sich natürlich viel geändert, etwa in der Gestaltung und Entwicklung von Gebäuden, bautechnischen Anforderungen oder Architekturvorstellungen“, bemerkte Ziehm. Insbesondere für Architekten oder Eigentümer auf Norderney lohne es sich daher, den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung zu nutzen, „sich einen Moment Zeit zu nehmen und die Dokumente in Ruhe durchzuschauen, ob es einen betrifft.“
Ziel einer Gestaltungssatzung ist es, das charakteristische Ortsbild der Stadt zu schützen und zu pflegen. Wie Ziehm berichtete, stellte sich jedoch bei der Ausarbeitung der neuen Fassung heraus, „dass die verschiedenen Siedlungsbereiche auf Norderney einfach zu verschieden sind, um sie mit einer Satzung abzuholen.“ Daher wird es künftig ein Paket geben aus einer allgemeinen, gebietsübergreifenden Satzung und drei untergeordneten Satzungen für die Gebiete Innenstadt, Stadtmitte/Mehrfamilienhäuser und Siedlungen.
In dem allgemeinen Teil sollen insbesondere die Anforderungen für die Anbringung von Solaranlagen und Wärmepumpen, für Werbeanlagen, Antennen sowie für Vorgärten, Markisen, Zufahrten und Einstellplätze gebündelt werden.
Solaranlagen und Schottergärten
In Bezug auf Solaranlagen heißt es: „Die Stadt Norderney möchte deren Einsatz fördern und Anregungen zur optimalen Installation aus städtebaulichen Gründen geben. Ziel ist es, durch eine unauffällige und einheitliche Gestaltung der Dächer das Orts- und Straßenbild möglichst wenig zu stören.“ Daher sollen sich Solaranlagen in Form, Farbe und Konstruktion in den Gesamtkontext einfügen. Zudem sei es „wünschenswert, zunächst Dachflächen zu priorisieren, die den öffentlichen Raum nicht wesentlich prägen oder schlecht einsehbar sind.“ Weitere Vorgaben gibt es etwa zu Abständen oder zur Ausrichtung der einzelnen Module. Um der Versiegelung von Flächen entgegenzuwirken, wird in der Gestaltungssatzung das bundesweite Verbot von Schottergärten aufgegriffen und die Verwendung von Gesteins- und Mineralkörnern in Form von Stein-, Schotter- und Kiesgärten untersagt. Zudem sind Einstellplätze und Garagen in Vorgärten unzulässig.
Dachgeschosse zu Wohnraum
In den gesonderten Satzungen für die verschiedenen Stadtbereiche finden sich vor allem Vorgaben über die Dach- und Fassadengestaltung und ergänzende Regelungen.
Insbesondere im Innenstadtbereich wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Bäderarchitektur und auf die bestehenden Baudenkmäler gelegt. Der mittlere Stadtbereich betrifft vor allem Mehrfamilienhäuser in gleicher Bauweise, wie in der Mühlenstraße oder im Mühlenquartier. Die Siedlungen von der Nordhelmsiedlung bis Up Süderdün und Südwesthörn zeichnet sich laut dem Satzungsentwurf überwiegend durch eingeschossige Einfamilienhäuser aus. Übergreifend für den gesamten Stadtbereich stellte Ziehm fest, dass der „bestehende und weiter wachsende Wohnraumbedarf dazu führt, dass den Dachgeschossen eine neue Bedeutung oder auch ein größerer Druck zuteil wird, nämlich in der intensiveren Nutzung der Dachgeschosse und dem Bau von Balkonen oder Dachterrassen.“ Diese Entwicklung sei bisher durch die alte Satzung teilweise behindert worden.
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten mit großer Mehrheit für die Auslegung der Satzungsentwürfe und damit den nächsten Verfahrensschritt. Gerd Kleemann (FDP) merkte an, die Satzung sei „handwerklich gut“. Er sah jedoch Verfeinerungsbedarf, da einige Aspekte durch mehrere Gesetze „überreguliert“ seien und regte an, vor der Verabschiedung noch einmal Experten zurate zu ziehen.
Stefan Wehlage (Grüne) vermisste eine Regelung zu Wärmedämm-Verbundsystemen bei Neubauten, die er als „ökologisch und ästhetisch problematisch“ bezeichnete. Er ergänzte zudem: „Wir werden uns, wenn die Gestaltungssatzung fertig ist, wieder hinsetzen und daran weiterarbeiten müssen, um sie zu einer lebendigen Satzung zu machen.“
Verfasst von Dorothee Linke
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