Booken Auflagen für Trinkwasserschutz

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Beitrag vom Mittwoch, 12. Juli 2023

Booken: Auflagen für Trinkwasserschutz

Für den Bau eines Wohnquartiers auf dem früheren Campingplatzgelände Booken hat die Stadt Norderney grünes Licht von den Wasserschutzbehörden erhalten. Damit kann der Stadtrat den nächsten Schritt in der Bauleitplanung gehen und die Neuaufstellung des Bebauungsplanes beschließen, wie die Bauamtsleiterin Claudia Ziehm im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung mitteilte.

Das Gelände liegt im Gebiet der Wasserschutzzone 2, für die laut einer Verordnung des Landkreises das Ausweisen von Baugebieten verboten ist. Nach umfangreichen Gesprächen mit der Unteren Wasserbehörde sowie dem Gewässerkundlichen Landesdienst ging die Befreiung von dieser Verbotsregelung am 16. Juni bei der Stadt ein, verbunden mit zahlreichen Auflagen für die Bauherren sowie die Mieter des künftigen Wohnquartiers.

„Es ist uns vor allem mitgegeben worden, dass die Stadtwerke beziehungsweise die Wohnungsgesellschaft Norderney dafür zu sorgen hat, dass wasserverunreinigende oder -schädliche Stoffe nicht in den Boden gelangen und das nicht nur, während dort gewohnt wird, sondern schon während der durchzuführenden Baumaßnahmen“, erläuterte Ziehm. So dürfen während der Bauphase Fahrzeuge mit traditionellen Verbrennungsmotoren noch unter Auflagen auf das Gelände fahren, danach ist der Zugang nur noch für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sowie Entsorgungsfahrzeuge zulässig.

An verschiedenen Messstellen auf dem Grundstück müssen zudem regelmäßig Proben genommen und ausgewertet werden. Um mögliche Beeinflussungen des Grundwassers durch die Erschließung und das Wohngebiet festzustellen, muss die Stadt bis zum 31. Oktober 2023 ein Beweissicherungskonzept vorlegen, das die Kontrolle über Schadstoffeinträge und Grundwasserbestände beinhaltet. Für die künftigen Mieter gelten Vorgaben etwa für den Umgang mit Pflanzenschutz- und Reinigungsmitteln und zur Bodenversiegelung.

Damit die Befreiung gelten kann, muss die Stadt Norderney zudem gewährleisten, dass das Booken-Gelände kommunales Eigentum bleibt. Sollten die Stadtwerke sich zu einem Verkauf der Wohnhäuser entschließen, verpflichtet sich die Stadt, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Sollte ein Teil der Fläche in Privateigentum übergehen oder die Mietshäuser in eine Wohneigentumsanlage umgewandelt werden, würde die Befreiung automatisch erlöschen.