Beitrag vom Freitag, 19. August 2022
Baumschutzsatzung: Auslegung mit kleiner Änderung
Seit nunmehr drei Jahren sind die städtischen Gremien mit der Aufstellung einer Baumschutzsatzung für Norderney befasst. Im Herbst vergangenen Jahres war ein erster Entwurf öffentlich ausgelegt worden, auch eine Bürgerinformationsveranstaltung wurde durchgeführt.
Mit der neuen Ratsperiode wurde im vergangenen Dezember das Thema an den neu geschaffenen Umweltausschuss weitergegeben. Zur Ausschusssitzung am vergangenen Dienstag stellte Bauamtsleiter Frank Meemken den Satzungsentwurf erneut zur Diskussion und schlug zudem eine Änderung vor: So soll pro gefällten Baum nicht mehr wie bisher vorgesehen zwei, sondern nur noch ein Baum als Ersatz gepflanzt werden.
Meemken erläuterte zudem erneut, warum die Stadtverwaltung eine solche Satzung für sinnvoll erachtet. Es gebe zahlreiche Bäume, die das Stadtbild prägen und für deren Erhaltung Sorge getragen werden sollte. Zudem wären zahlreiche städtische Flächen durch eine solche Satzung betroffen, was vor allem die Technischen Dienste in der Pflege der Bäume und Grünflächen stärken würde: „Unsere Gärtner sind ja immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie da irgendwie willkürlich agieren. Aus diesem Grund haben wir die Satzung für die städtischen Bereiche vorgeschlagen, denn so würden wir uns denselben Regeln unterwerfen wie die privaten Eigentümer.“
Bernhard Onnen (FWN) und Andreas Köhn (CDU) äußerten sich kritisch gegenüber einer „Überregulierung“der Baumbestände für private Eigentümer durch die Satzung. Einer Versiegelung von Vorgärten etwa durch Kiesgärten könne auch in der Bauleitplanung vorgebeugt werden, so Onnen. Köhn gab zu bedenken, dass Eigentümer, die ihren Baum fällen wollten, sich in jedem Fall für eine Ersatzzahlung entscheiden würden, statt einen neuen Baum zu pflanzen. „Ob das der Zweck ist, damit die Stadtkasse zu füllen, bezweifele ich“, so Köhn.
Stephan Wehlage (Bündnis 90/Die Grünen) lobte den Satzungsentwurf hingegen als Werkzeug, um ein Bewusstsein für den Erhalt der Bäume im Stadtbereich zu schaffen: „Die Menschen sollen selbst erkennen, dass wenn man einen Baum fällt, man auch wieder einen neuen pflanzt. So etwas muss man auch entsprechend hebeln. Und dazu ist das wohl eine praktikable Satzung.“ Zudem seien viele Grünflächen im Laufe der vergangenen 20 Jahre verschwunden. „Wir stellen schon fest, dass die städtischen Grundstücke hier auf der Insel einem enormen Verwertungsdruck ausgesetzt sind“, ergänzte Meemken: „Genauso wie wir auf der einen Seite über Bebauungspläne versuchen, diese Raumdichte in den Griff zu kriegen, bin ich der Meinung, dass es diesen Bedarf auch für die Freiflächen gibt, damit das, was wir da noch offen haben, eben erhalten bleiben kann.“
Bei der abschließenden Abstimmung sprachen sich vier der sechs Ausschussmitglieder für den Satzungsentwurf aus.
Aufgrund der genannten Änderung muss dieser nun nach Beratung im Verwaltungsausschuss erneut öffentlich ausgelegt werden.
Verfasst von Dorothee Linke
Abgelegt unter
Nächster Artikel
22. August 2022
Vorheriger Artikel
Gasversorgung: Maßnahmenkatalog in Arbeit
18. August 2022