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Nomo Online News
In dem Artikel „Beförderungsverbot für Angehörige gelockert“ in unserer heutigen Ausgabe hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Dort heißt es, Ehegatten und Lebensgefährten von Personen mit Erstwohnsitz auf Norderney seien ab dem kommenden Montag vom Beförderungsverbot zu der Insel ausgenommen. Das ist falsch. Richtig ist, dass vom Beförderungsverbot lediglich die Ehegattin oder der Ehegatte sowie die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel ausgenommen sind. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.